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Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Amtliche Bekanntmachungen

1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung

  • Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 47d Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 25.07.2025, (GVOBl. 2025 Nr. 121) in der aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.10.2025 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen: ...mehr lesen

2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates

  • Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 47d Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Art. 5 Ges. v. 05.02.2025 (GVOBl. 2025 Nr. 27) in der aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 14.10.2025 folgende Nachtragssatzung erlassen: ...mehr lesen

11. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)

  • Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.10.2025 folgende 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen: ...mehr lesen

Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und dem Abwasser-Zweckverband Südholstein

  • Amtliche Bekanntmachung

zwischen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, vertreten durch die Bürgermeisterin Ulrike Schmidt Rathausplatz 1 24558 Henstedt-Ulzburg nachstehend „Gemeinde“ genannt und dem Abwasser-Zweckverband Südholstein, vertreten durch die Verbandsvorsteherin Christine Mesek Am Heuhafen 2 25391 Hetlingen nachstehend „AZV“ genannt Der AZV ist seit seiner Gründung Träger von Teilaufgaben der Abwasserbeseitigung nach Landeswassergesetz bzw. Wasserhaushaltsgesetz. Im Zuge sich verschärfender… ...mehr lesen