Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderung! Einstimmig hat die Gemeindevertretung im September für die Bildung eines „Beirats Inklusion für Menschen mit Behinderung“ gestimmt. Nachdem die Satzung rechtskräftig ist, beginnt jetzt die Gründungsphase für den Beirat. Hierfür werden Henstedt-Ulzburgerinnen und Henstedt-Ulzburger mit Behinderung gesucht, die Mitglied im Beirat Inklusion werden möchten.
Seien Sie ehrlich, haben Sie sich nicht auch in letzter Zeit immer mal wieder gefragt, was ist das da eigentlich auf unseren Gehwegen? Was sollen diese weißen Steine und diese komischen Rillen? Die sind doch total unpraktisch und überhaupt: warum sind die nur an einigen Stellen zu finden und nicht überall?
Öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sind nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ab dem 23. September 2020 müssen auch vor 2018 veröffentlichte Websites zusätzlich mit Erklärungen zur Barrierefreiheit versehen sein. Die Erklärungen beinhalten konkrete Feedback- und Durchsetzungswege für Menschen mit Behinderungen, wenn digitale Barrieren auftreten. Diese Verpflichtung gilt für nach 2018 veröffentlichte Websites bereits seit vergangenem Jahr, für mobile Anwendungen läuft die Umsetzungsfrist am 23. Juni 2021 ab. Bund und Länder haben in Umsetzung der Richtlinie ihre Regelungen zur barrierefreien Informationstechnik angepasst.
Britta de Camp-Zang sitzt seit 14 Jahren im Rollstuhl und hat oft das Problem, nicht dahin kommen zu können, wo sie eigentlich hinfahren möchte. Sie scheitert an den Stufen im Eingangsbereich vor Geschäften, Restaurants, Arztpraxen und anderen öffentlichen Gebäuden. So kann es auch Senior*innen mit Rollatoren oder Eltern mit Kinderwagen oder Buggy ergehen.
Der Sozial-, Senioren- und Gleichstellungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat am 14. Mai 2020 beschlossen, die Aufnahme als Modellkommune in das Projekt „Wir entscheiden mit – politische Partizipation von Menschen mit Behinderung im Kreis Segeberg“ zu beantragen. Ziel ist die Umsetzung der im Aktionsplan Inklusion aufgeführten Bildung eines Beirats für Menschen mit Behinderung.
Was können wir tun, um Menschen mit Behinderung eine noch umfassendere Teilhabe am Gemeindeleben zu ermöglichen? Um Antworten auf diese wichtige Frage zu erhalten, wurde im Jahr 2015 der „Aktionsplan Inklusion – Empfehlungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Henstedt-Ulzburg“ beschlossen. Der Aktionsplan enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, um das Leben von Menschen mit Einschränkungen in Henstedt-Ulzburg zu verbessern.