Hinweis auf Inhalt mit leichter Sprache Sie lesen diesen Artikel derzeit in der Originalversion.
Diese Seite ist auch in leichter Sprache verfügbar.

Wissenswertes

Aus den Gesprächen in den Sprechzeiten haben die Inklusionsbeauftragten für Menschen mit Behinderung Themen, die für viele Menschen wichtig waren, Informationen zusammengestellt.

Bitte beachten Sie, dass Sie dabei auf die Internetseiten von Ministerien bzw. Behörden geleitet werden.

Diese spiegeln in der Regel die aktuellen Richtlinien wieder.

Auf diese Inhalte besteht unsererseits kein Einfluss, daher kann für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernommen werden. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.


Schwerbehindertenausweis SBA

Schwerbehindertenausweis SBA

Sie möchten einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind, erfahren Sie unter folgenden Link:
Personenkreis und Leistungen

Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis (SBA), mit Wohnsitz im Kreis Segeberg, können Sie telefonisch im Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein beantragen oder auch als Download über folgenden Link:
Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (PDF 164KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Selbstverständlich erhalten Sie den Antrag auch im Rathaus, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg am Empfang.

Bitte lesen Sie auch die Allgemeinen Informationen zum Schwerbehinderten Recht unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASD/Aufgaben/MenschenMitBehinderung/_InformationenNachDemSchwerbehindertenrechtSGBIX.html.

Allgemeine Übersicht.

Informationsblatt inklusive Merkzeichen.

Anschrift:
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck

Telefon-Vermittlung: 0451 1406-0
Telefon (Sammelanschluss für Menschen mit Behinderung): 0451 1406-7000
Fax: 0451 1406-499
Mail: Post.hl@lasd.landsh.de 


Parkerleichterung

Parkausweise für Menschen mit Behinderung

Wer ist berechtigt einen Ausweis zu beantragen? Hier erfahren Sie mehr ...

Wichtige Hinweise! Was viele nicht wissen: Oft helfen auch der orange und der gelbe Parkausweis den Alltag zu erleichtern!

  • blauer Ausweis
    Geltungsbereich – Ganz Deutschland
  • oranger Ausweis
    Geltungsbereich – Ganz Deutschland
  • gelber Ausweis
    Geltungsbereich - Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz

Wo zu erhalten?
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Ordnungsamt
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg


Pflege & Pflegende Angehörige

Parkausweise für Menschen mit Behinderung

Eine Erkrankung oder ein Unfall – schleichend oder unerwartet- es muss gehandelt werden. Sei es durch eine Unterstützung in der Pflege, durch Hilfsmittel, eine geeignete Unterkunft. Für die Feststellung eines Pflegegrades rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an. Diese leitet Ihren Wunsch an den medizinischen Dienst weiter, der sich mit Ihnen in Verbindung setzt. Üblicherweise wird ein persönlicher Termin vereinbart, bei dem eine Fachkraft die gesundheitliche Beeinträchtigung einordnet. Das Ergebnis erhalten Sie dann schriftlich.

Weitere Informationen erhalten Sie über das schleswig-holsteinische Landesportal unter Pflege - Rat und Hilfe.

Weiterhin möchten wir auf unseren Presseartikel "Pflegende Angehörige" hinweisen, der ebenfalls hilfreiche Informationen für Sie bereithält.


Allgemeine Nachteilsausgleiche

Landesamt für soziale Dienste

Menschen mit Behinderungen können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, z.B. Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen oder Zusatzurlaub und Kündigungsschutz am Arbeitsplatz.

Fragen zum Antrag oder Ausweis beantwortet die für den Kreis Segeberg zuständige Stelle:
Landesamt für soziale Dienste
Dienstsitz Lübeck
Große Burgstr. 4
23552 Lübeck

Telefon 0451 1406-0 • Fax 0451 1406-499

Nachteilsausgleiche Nähere Auskünfte erteilt
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Hilfe bei der Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes, besonderer Kündigungsschutz, besondere Hilfen im Arbeitsleben - u.a. Finanzierungshilfen für behindertengerechte Kfz -, Zusatzurlaub, Freistellung von Mehrarbeit, bevorzugte Zulassung als selbständig Tätiger) Arbeitgeber, örtlich zuständige Fürsorge- stelle, Integrationsamt, Agentur für Arbeit
bei der Ausbildungsförderung (erhöhte Einkommensgrenzen und Förderdauer bei BAföG, Prüfungserleichterungen) Studentenwerk
in der Kranken- und Rentenversicherung (Aufnahmebedingungen, Altersgrenzen) gesetzliche Krankenkassen, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, Versicherungsamt der Kommune
bei der Lohn- und Einkommenssteuer Finanzamt
bei der Kfz-Steuer Hauptzollamt
bei der Wohnungsbauförderung und beim Wohngeld (erhöhte Einkommensgrenzen, Freibeträge) Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung
bei Rundfunk und Fernsehen
(Merkzeichen RF)
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
bei Telefon
(Merkzeichen RF)
Telekom und andere Telefonanbieter

bei Fahrten mit der Deutschen Bahn AG
(BahnCard für Senioren vor Erreichen der sonst geltenden Altersgrenzen, gebührenfreie Platzreservierung und unentgeltliche Beförderung von Krankenfahrstühlen/ Merkzeichen aG, Bl)

Fahrkartenausgabestellen der Deutschen Bahn AG

im Straßenverkehr
(Parkerleichterung / Merkzeichen aG oder Bl)

Stadt-, Amts- oder Gemeindeverwaltung, Straßenverkehrs-/ Ordnungsbehörde

sonstige Nachteilsausgleiche, z.B.:

  • Eintrittspreisermäßigungen
  • Kurtaxenermäßigung
  • die Benutzung von Abteilen und Sitzen, die schwerbehinderten Menschen in öffentlichen Verkehrsmitteln vorbehalten sind
  • bevorzugte Bedienung bei Behörden
  • Beitragsermäßigung für Mitglieder von Vereinen, Interessenverbänden
 

zuständige Stelle beim Veranstalter

(Kino- oder Theaterkasse, Kurverwaltung usw.) oder Unternehmer

Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn können bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün- orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden. Züge des Nahverkehrs der Deutschen Bahn sind: Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE). Eine Kilometerbeschränkung außerhalb von Verkehrsverbünden besteht nicht. Diese Regelung gilt aber nicht für IC-, EC- und ICE-Züge, die grundsätzlich zum Fernreiseverkehrstarif der Deutschen Bahn zählen.

Wichtige Hinweise:
Nähere Informationen zum SH-Tarif und zu weiteren Tarifen der Bahn können über die NAH.SH GmbH unter der Telefonnummer 0431 66019 449 oder aus dem Internet unter www.nah.sh bezogen werden.

Sollte für freifahrtberechtigte Personen Unklarheit über den jeweiligen Zugtyp bestehen, wird empfohlen, sich vor Fahrtantritt jeweils bei einer Verkaufsstelle der Deutschen Bahn AG zu informieren.


Nachteilsausgleiche / Teilhabe im Arbeitsleben

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung

Für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen mit Behinderungen sind im SGB eine Reihe von Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgesehen.
Diese sollen helfen, behinderungsbedingte Nachteile am Arbeitsplatz so weit wie möglich auszugleichen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Bundesministerium für Arbeit.


Beschaffung eines Euroschlüssels

Die Gemeindeverwaltung unterstützt bei der Beschaffung eines Euroschlüssels.

EuroschlüsselDer Euroschlüssel ist ein 1986 eingeführtes, inzwischen europaweit einheitliches Schließsystem, das es körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden. Er kostet 26,90 €.

Der Schlüssel wird ausschließlich an Menschen ausgehändigt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind.

Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt als Berechtigung, wenn

  • das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
  • oder das Merkzeichen G und der GdB ab 70 und aufwärts enthalten ist.

Bezugsberechtigt sind weiterhin:

  • schwer/ außergewöhnlich Gehbehinderte;
  • Rollstuhlfahrer*innen;
  • Stomaträger*innen;
  • Blinde;
  • Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen;
  • an Multipler Sklerose,
  • Morbus Crohn,
  • Colitis ulcerosa Erkrankte und
  • Menschen mit chronischer Blasen- /Darmerkrankung.

Der ärztliche Nachweis wird immer dann als ausreichend angesehen, wenn eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann.

Der Euroschlüssen kann über den Verein CBF Darmstadt (Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e. V -https://www.cbf-da.de/index.html) bestellt werden. Das Sachgebiet "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten" der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg hilft betroffenen Menschen bei der Online-Bestellung des Euroschlüssels.