Landtagswahlen
Der Schleswig-Holsteinische Landtag ist das Landesparlament des Landes Schleswig-Holstein. Es nimmt im politischen System Schleswig-Holsteins die Rolle des gesetzgebenden Organs (Legislative) ein. Der Landtag wird für fünf Jahre gewählt; er bestimmt den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen eine Wohnung einen dauerhaften Aufenthalt in Schleswig-Holstein haben.