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Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Wahl zum/zur Bürgermeister/in

Die hauptamtliche Bürgermeisterin/der hauptamtliche Bürgermeister wird in Henstedt-Ulzburg direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Amtszeit von acht Jahren gewählt. 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und -bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 6 Wochen in der Gemeinde eine Wohnung haben.