Bürgerentscheid zur Organisation der Kindertagesstätten

Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Mit ihm können die Bürger in einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk) über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Alle wahlberechtigten Bürger einer Kommune können in einem Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl über eine zur Abstimmung gestellte Sachfrage entscheiden. Der Bürgerentscheid steht dem Beschluss der gewählten Kommunalvertretung gleich.


Das Endergebnis des Bürgerentscheides zur Organisationsform der Kindertagesstätten entnehmen Sie bitte der PDF Version über folgenden Link:


Zur Entscheidung der Gemeindevertretung vom 13.12.2016 alle gemeindlichen Kindertagesstätten auszugliedern und in ein neu zu gründendes rechtlich selbstständiges Kommunalunternehmen in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu überführen, haben 2.769 Bürger/innen (davon 2.642 gültige Unterschriften), vertreten durch Sylvie Manke, Ilonka Gieb und Ron Düwert ein Bürgerbegehren beantragt. Das Bürgerbegehren ist zulässig, so dass im Rahmen eines Bürgerentscheides über folgende Abstimmungsfrage zu entscheiden ist:

„Wollen Sie, dass die Kindertagesstätten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wie ein Eigenbetrieb geführt werden?“

Den Termin für den Bürgerentscheid und die Abstimmung hat die Gemeindevertretung auf Sonntag, den 24. September 2017 festgesetzt.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen rund um den Bürgerentscheid, sowie weitere Informationen zum Thema.

Bürgerentscheid zur Organisation der Kindertagesstätten
weitere Unterlagen
Beschlüsse der gemeindlichen Gremien und dazugehörige Beratungsunterlagen

Beratungsvorlage vom 25.11.15

Beratungsvorlage vom 09.02.16

Beratungsvorlage vom 10.03.16

Beratungsvorlage vom 30.08.16

Beratungsvorlage vom 28.09.16

Beratungsvorlage vom 24.11.16

Beratungsvorlage vom 30.11.16

Beratungsvorlage vom 06.12.16

Beratungsvorlage vom 08.12.16