Lärmaktionsplanung in Henstedt-Ulzburg
Die Lärmaktionsplanung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm. Grundlage hierfür sind die europäische Umgebungslärmrichtlinie sowie deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV).
Seit 2007 sind Kommunen, generell verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung aufzustellen und regelmäßig zu aktualisieren. Eine Überprüfung erfolgt in der Regel alle 5 Jahre.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, bestehende Lärmbelastungen zu erfassen, Belastungsschwerpunkte zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung zu entwickeln. Gleichzeitig sollen ruhige Gebiete geschützt und die Lebensqualität der Bevölkerung verbessert werden.
Die Lärmaktionsplanung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst werden durch die zuständigen Behörden Lärmkarten erstellt, die die Belastung durch Straßen-, Schienen- und gegebenenfalls Flugverkehr darstellen. Auf Basis dieser Daten werden Bereiche mit besonders hohen Lärmbelastungen analysiert. Anschließend werden Maßnahmen geprüft und in einem Lärmaktionsplan zusammengefasst.
Der Kartierungsumfang der Lärmaktionsplanung bezieht sich im Allgemeinen auf alle Hauptverkehrsstraßen, alle Haupteisenbahnstrecken und alle Großflughäfen sowie in Ballungsräumen „sonstige“ Verkehrswege, Hafenanlagen und spezielle Industrie- und Gewerbeanlagen.
Für Henstedt-Ulzburg wurden in der vorherigen Lärmkartierung als Straßennetz die Bundesautobahn A7, die Schleswig-Holstein-Straße (Landesstraße L284), die Hamburger Straße (Landesstraße L326), die Ulzburger Straße (Landesstraße L326), die Kisdorfer Straße (Kreisstraße K23), die Straße Kisdorfer-Feld (Landesstraße L326), die Köthla-Järve-Straße (Kreisstraße K113), die Maurepasstraße (Landesstraße L75), die Norderstedter Straße (teilweise Kreis-straße K53) und die Dorfstraße berücksichtigt.
Es ist im Interesse der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Planungen der Baulastträger für die Hauptlärmquellen zu verfolgen und zu hinterfragen. Ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist daher auch die Beteiligung der Öffentlichkeit. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Hinweise zu Belastungsschwerpunkten einzubringen und Vorschläge für Maßnahmen zu machen. Dadurch können lokale Kenntnisse beispielweise auch in zukünftigen Bauleitplanverfahren einfließen.
Insgesamt trägt die Lärmaktionsplanung in Henstedt-Ulzburg dazu bei, die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm zu verringern, die Wohn- und Aufenthaltsqualität in Städten zu verbessern und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu fördern. Sie stellt damit einen wichtigen Baustein einer modernen und lebenswerten Ortsentwicklung dar.
Der aktuelle Lärmaktionsplan 2024-2029 besitzt fünf Jahre Gültigkeit. Dieser Zeitraum dient zur Umsetzung von Maßnahmen. Außerdem sind rechtzeitig die neuen Lärmkartierungen zu beauftragen, die als Grundlage für eine späteren Lärmaktionsplan dienen. Eine Kartierung für den Lärmaktionsplan soll in 2027 erfolgen.
Fortschreibungen
Der Lärmaktionsplan wurde bereits drei Mal fortgeschrieben.
Der Lärmaktionsplan 2024-2029 besitzt fünf Jahre Gültigkeit. Dieser Zeitraum dient zur Umsetzung von Maßnahmen. Außerdem sind rechtzeitig die neuen Lärmkartierungen zu beauftragen, die als Grundlage für einen späteren Lärmaktionsplan dienen. Eine Kartierung soll in 2027 erfolgen.