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Bekanntmachungder Gemeinde [100.00% Relevanz]
können. Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20180928_Bekanntmachung.html - 59.78 kB
Information DSGVO [100.00% Relevanz]
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Gremienmitglied - Datenerfassung [100.00% Relevanz]
zu erfassen und an die Gemeindeverwaltung zu übermitteln. © 2001 - 2025 Gemeinde Henstedt-Ulzburg
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Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetzes [100.00% Relevanz]
können. Gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20210924_soldatengesetz.html - 60.03 kB
Datenschutz [100.00% Relevanz]
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https://www.henstedt-ulzburg.de/datenschutz.html?pdf=-1%22%20OR%205%2A5=25%20--%20 - 68.06 kB
Zentrum der Hilfe für Geflüchtete im CCU wird sehr gut angenommen [100.00% Relevanz]
Informationen an die frisch Angekommenen zu übermitteln. Die Fragen, die ihre Landsleute haben, seien
https://www.henstedt-ulzburg.de/aktuelles/20220401_zdh.html - 61.71 kB
Bekanntmachung der Gemeinde [100.00% Relevanz]
können. Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20190926_Bundesmeldegesetz.html - 59.85 kB
Bekanntmachung der Gemeinde [100.00% Relevanz]
können. Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20201015_Bundesmeldegesetz.html - 60.23 kB
Datenübermittlung gemäß § 58 c Abs.1 des Soldatengesetzes [100.00% Relevanz]
können. Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20231017_datenuebermittlung-bw.html - 60.06 kB
Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz [100.00% Relevanz]
Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20181115_widerspruchsrecht.html - 63.61 kB
Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz [100.00% Relevanz]
Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20231017_bundesmeldegesetz.html - 63.75 kB
Bekanntmachung der Gemeinde [100.00% Relevanz]
können. Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20170928_Soldatengesetz.html - 59.82 kB
Hinweis zur Datenübermittlung nach § 58 des Soldatengesetzes [100.00% Relevanz]
können. Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20221006_daten%C3%BCbermittlung.html - 60.03 kB
Datenübermittlung aufgrund Bundesmeldegesetz [100.00% Relevanz]
können. Gemäß § 58c Abs. 1 des Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/aktuelles/20161007_datenuebermittlung.html - 57.29 kB
Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz [100.00% Relevanz]
Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20240924_bundesmeldegesetz.html - 64.22 kB
Widerspruchsrecht bei der Datenübermittlung gemäß Soldatengesetz [100.00% Relevanz]
können. Gemäß § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20240924_soldatengesetz.html - 60.14 kB