Suchergebnisse
Sie haben folgende Suche eingegeben:
Ergebnisse 1 - 1 von 1 für entscheidun (0.3178 Sekunden)
1. Nachtragssatzung zur zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ [100.00% Relevanz]
zuständig ist. Sie kann gem. § 27 Abs. 1 GO Entscheidungen, auch für bestimmte Aufgabenbereiche,
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/id-1-nachtragssatzung-zur-zur-betriebssatzung-fuer-den-eigenbetrieb-kindertagesstaetten-henstedt-ulzburg.html - 69.07 kB
