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Allgemeinverfügung des Kreises Segeberg [100.00% Relevanz]
LVwG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen: Abweichend von § 3 Abs. 2 Ziffer 1 des
https://www.henstedt-ulzburg.de/aktuelles/20200319_AV_KRSE.html - 57.36 kB
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen [100.00% Relevanz]
, Zeiten und Anlässen dürfen Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG geöffnet sein:
https://www.henstedt-ulzburg.de/aktuelles/20230911_verkausoffen.html - 58.25 kB
Datenschutz [100.00% Relevanz]
oder Sie die Löschung der Daten verlangen. Abweichend hiervon können bestimmte gesetzliche
https://www.henstedt-ulzburg.de/datenschutz.html?action=revslider_ajax_action&client_action=update_plugin - 67.7 kB
Datenschutz [100.00% Relevanz]
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https://www.henstedt-ulzburg.de/datenschutz.html?action=-1%22%20OR%205%2A5=25%20--%20&client_action=update_plugin - 68.36 kB
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass [100.00% Relevanz]
, Zeiten und Anlässen dürfen Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG geöffnet sein:
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20240319_sonntags%C3%B6ffnung.html - 62.46 kB
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen [100.00% Relevanz]
Ortsteil, Zeit und Anlass dürfen Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG geöffnet sein:
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/verordnung-ueber-das-offenhalten-von-verkaufsstellen-an-sonn-und-feiertagen.html - 61.51 kB
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass [100.00% Relevanz]
, Zeiten und Anlässen dürfen Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG geöffnet sein:
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20250331_vos.html - 62.28 kB
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass [100.00% Relevanz]
, Zeiten und Anlässen dürfen Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG geöffnet sein:
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20260209_vos.html - 62.28 kB
Verordnung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass [100.00% Relevanz]
, Zeiten und Anlässen dürfen Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffZG geöffnet sein:
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20240319_sonntags%25C3%25B6ffnung.html?pdf=-1%22%20OR%205%2A5=25%20--%20 - 62.9 kB
