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12. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung [100.00% Relevanz]
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 993,60 €. § 3 Stellvertretende der Bürgermeisterin … eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 993,60 €. § 3 Stellvertretende der Bürgermeisterin oder … 1/30 des Satzes der Gemeinde in Höhe von 4.529,60 € abgerundet auf volle Euro. § 5 Mitglieder der
https://www.henstedt-ulzburg.de/bekanntmachungen/20251222_entschaedigungssatzung.html - 65.54 kB
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