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Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2026

Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachungen

Aufgrund des §§ 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.01.2026 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit 
einem Gesamtbetrag der Erträge auf105.734.700  EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf105.673.000 EUR
einem Jahresüberschuss von61.700  EUR
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich0 EUR
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage61.700  EUR
  
2. im Finanzplan mit 
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf95.469.500  EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf97.773.900  EUR
  
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf38.311.800  EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf38.815.700  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf30.099.200 EUR
  
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf7.601.900 EUR
  
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf10.000.000 EUR
  
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf232,42 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer 
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)339 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)350 %
  
2. Gewerbesteuer380 %


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.

 

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen mindestens 0 EUR beträgt.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.02.2026 erteilt.
Für das Haushaltsjahr 2026 mit der Festsetzung:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf0 EUR
  
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf0 EUR

Henstedt-Ulzburg, den 12.02.2026

gez. Ulrike Schmidt
(Bürgermeisterin)

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Jeder kann während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 2.11, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Daneben besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme unter Haushaltsplan auf der Gemeindehomepage.