B-Plan Nr. 56 "Sportanlagen östlich der Bürgermeister-Steenbock Straße", 2. Änderung - Aufstellung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gebietsbezeichnung:
- östlich der BürgermeisterSteenbock-Straße
- südlich der Flur „Westkrütz“
- westlich der Flur „Itzkamp“
- nördlich der Straße „Hohenbergen“ im Ortsteil Henstedt
1. Der Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in seiner Sitzung 16/2023-2028 am 22.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Sportanlagen östlich der Bürgermeister-Steenbock-Straße“ zwecks Errichtung einer Umkleidekabine zu ändern. Am 08.12.2025 wurde hierzu ein geänderter Aufstellungsbeschluss für das vorstehend genannte Gebiet gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht. Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Festsetzung des Baufensters
- Festsetzung einer Grundfläche
- Festsetzung der Geschossigkeit
- Festsetzung einer Gebäudehöhe
- Festsetzung von Dachflächen mit extensiver Begrünung
- Neubau und Neuordnung der Stellplatzanlage nach gemeindlicher Stellplatzsatzung
- Sicherung der Erschließung zur angrenzenden Tennishalle
- Untersuchung und Optimierung der Ein- und Ausfahrtsituation
- Artenschutzrechtliche Betrachtung des Eingriffs gemäß § 44 (5) Bundesnaturschutzgesetz sowie die Abschätzung relevanter Artenvorkommen anhand ihrer Lebensraumansprüche auf der Grundlage der bedeutsamen Biotop- und Habitatstrukturen im Plangebiet
2. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom
02.02.2026 bis zum 05.03.2026
im Internet unter der Adresse www.henstedt-ulzburg.de (Bauleitplanung -> Bebauungs- und Flächennutzungspläne_aktuelle Auslegungen) veröffentlicht. Zusätzlich liegen diese im Rathaus, in 24558 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), zur Einsicht öffentlich aus und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein sind die Unterlagen abrufbar.
Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:
Sie haben somit die Möglichkeit, die Planungsunterlagen zum Bebauungsplanverfahren über die unten aufgeführten Verlinkungen, über den Digitalen Atlas Nord und im Rathaus, 3. OG (Zimmer 3.17) während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr sowie nach Terminvereinbarung) einzusehen. Ihre Stellungnahme hierzu können Sie gerne per E-Mail (Bauleitplanung@henstedt-ulzburg.de) oder auch schriftlich bzw. während der o.a. Öffnungszeiten auch zur Niederschrift abgeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.