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Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Haushaltssatzung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2025

Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachungen

Aufgrund des § 15 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) in Verbindung mit §§ 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss des Stiftungsrats vom 06.02.2025 und der Gemeindevertretung vom 25.02.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird 

1.im Ergebnisplan mit  
 einem Gesamtbetrag der Erträge auf45.700,00EUR
 einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf35.900,00EUR
 einem Jahresüberschuss von9.800,00EUR
 einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich0,00EUR
 einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage9.800,00EUR
    
2.im Finanzplan mit  
 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf45.700,00EUR
 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf35.900,00EUR
    
 einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf0,00EUR
 einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf0,00EUR
    
festgesetzt.    


§ 2

 Es werden festgesetzt: 

1.der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf  0,00EUR
2.der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf0,00EUR
3.der Höchstbetrag der Kassenkredite auf0,00EUR
4.die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
(Teilzeitstellen sind auf volle Stellen umgerechnet.)
0,00Stellen


§ 3

Der Stiftungsvorstand wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 5.000,00 EUR zu leisten. Darüber hinaus anfallende über- und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen einer Genehmigung des Stiftungsrates.

Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen zu Gunsten der Jugendarbeit im Produkt 362000, deren Eingang in laufenden Jahr rechtlich und tatsächlich gesichert ist, berechtigen zu entsprechenden Mehraufwendungen und die dazugehörigen Mehrauszahlungen in dem Budget, in dem der Ertrag veranschlagt ist.
Diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige Ausgaben.

Der Gemeindevertretung wird diese Haushaltssatzung mit den Anlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erfolgt die Vorlage bei der Kommunalaufsichtsbehörde bzw. Stiftungsaufsicht als zuständige Behörde.

Henstedt-Ulzburg, den 07.02.2025

(L.S.) Gez. Ulrike Schmidt
(Bürgermeisterin)

 

Der vorstehende Haushaltsplan der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. In die Haushaltssatzung 2025 mit den Anlagen kann jeder während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 2.11, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Einsicht nehmen.

Henstedt-Ulzburg, den 18.03.2025

(L.S.) Gez. Ulrike Schmidt
(Bürgermeisterin)