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Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2025

Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachungen

Aufgrund des §§ 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.02.2025 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnisplan mit 
einem Gesamtbetrag der Erträge auf96.363.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf95.968.800 EUR
einem Jahresüberschuss von394.800 EUR
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich0 EUR
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage394.800 EUR
  
2. im Finanzplan mit 
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf90.551.300 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf89.898.300 EUR
  
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf25.393.800 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf26.046.800 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf20.463.200 EUR
  
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf11.288.700 EUR
  
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf10.000.000 EUR
  
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf225,95 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer 
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)339 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)308 %
  
2. Gewerbesteuer380 %


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.

 

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen mindestens 0 EUR beträgt.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.03.2025 erteilt.
Für das Haushaltsjahr 2025 mit der Festsetzung:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf17.000.000 EUR
  
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf11.288.700 EUR

Henstedt-Ulzburg, den 25.03.2025

(L.S.) gez. Ulrike Schmidt
(Bürgermeisterin)

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Jeder kann während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 2.11, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.

Henstedt-Ulzburg, den 25.03.2025

(L.S.) gez. Ulrike Schmidt
(Bürgermeisterin)