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Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2024

Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachungen

Aufgrund des §§ 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.06.2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnisplan mit 
einem Gesamtbetrag der Erträge auf91.924.500  EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf91.575.600  EUR
  
einem Jahresüberschuss von348.900  EUR
  
2. im Finanzplan mit 
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf85.476.400  EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf85.442.400  EUR
  
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf18.849.000  EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf19.569.800  EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf11.610.000  EUR
  
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf35.708.400  EUR
  
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf10.000.000  EUR
  
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf224,46  Stellen

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer 
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)311 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)311 %
  
2. Gewerbesteuer380 %

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
 

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen mindestens 0 EUR beträgt.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 25.07.2024 erteilt.

Henstedt-Ulzburg, den 25.06.2024

(L.S.) Gez. Ulrike Schmidt
(Bürgermeisterin)

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Jeder kann während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 2.11, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Daneben besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme unter Haushaltssatzung 2024.

Henstedt-Ulzburg, den 25.07.2024

(L.S.) Gez. Ulrike Schmidt
(Bürgermeisterin)