Bebauungsplan Nr. 94 "Götzberg", 2. Änderung (Höllenhorst)

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Gebietsbezeichnung:
- nördlich der Götzberger Straße
- östlich und westlich der Straße Höllenhorst
im Ortsteil Götzberg
Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Sitzung am 14.09.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 94 „Götzberg“, 2. Änderung (Höllenhorst) für das oben genannte Gebiet, die Begründung und die dazugehörigen Gutachten werden in der Zeit
vom 28.09.2026 bis zum 29.10.2026
veröffentlicht. Die Planunterlagen sind über die unten aufgeführten Verlinkungen aufrufbar und liegen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24558 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zimmer 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor:
- Baumschutzsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
- Umweltbericht (Teil der Begründung), Landschaftsplanung Jacob I Fichtner
- Grünordnerischer Fachbeitrag, Landschaftsplanung Jacob I Fichtner
- Fachbeitrag für die Ableitung des Niederschlagswassers, Waack + Dähn Ing.-Büro GmbH
- Schalltechnische Untersuchung, M + O Immissionsschutz Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH
- Bodenuntersuchung auf Wasserdurchlässigkeit, Asphalt-Labor Arno J. Hinrichsen GmbH & Co. KG
- Umweltrelevante Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung (06.10.2025 – 07.11.2025)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in (2), (4) - (6). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lärm durch Verkehr und die Feuerwehr, Lärmschutzmaßnahmen – passiver Schallschutz, und die Landwirtschaft, Geruchsimissionen durch die Landwirtschaft, voraussichtlich keine negativen Auswirkungen auf die Erholungsfunktion
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere
- finden sich in (1 - 3), (7) – in folgenden Stellungnahmen:
- Kreis Segeberg, Untere Naturschutzbehörde - es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Voraussichtlich keine Eingriffe in den markanten Baumbestand und keine Betroffenheit des FHH-Gebietes. Flächen- und Biotopschutz, Flächenkompensation (Ökopunkte), Dachbegrünung
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- finden sich in (2) - (4), (6). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Voraussichtlich keine bedeutende Veränderung, keine Beanspruchung von empfindlichen oder seltenen Böden, Straßengräben bleiben als Verkehrsflächen erhalten, keine Betroffenheit der angrenzenden Fischteiche, Festsetzung der Fläche für die Wasserwirtschaft, Versickerungspflicht für Neubauten, Ausschluss von Schottergärten
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in (2), (3). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: - Keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter
- finden sich in (2), (3). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: - kein archäologisches Interessengebiet
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in (2), (3). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Keine bedeutenden Veränderungen zu erwarten. Erhalt des ortsbildprägenden Baumbestands, teilweise dörflicher Charakter mit Acker- und Grünlandflächen
Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Externe Kompensationsmaßnahmen:
Der verbleibende Ausgleichsbedarf von insgesamt 2.990 m² für die Schutzgüter Boden sowie Arten und Lebensgemeinschaften wird planextern über das von der Unteren Naturschutzbehörde anerkannte Ökokonto „Schniederkoppel“ (Gemarkung Henstedt-Ulzburg, Flur 2, Flurstück 71/2) erbracht. Hierzu werden dem Bebauungsplan 2.990 Ökopunkte aus dem Ökokonto zugeordnet.
Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:
Während des o.a. Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen im Internet oder im Rathaus eingesehen werden. Stellungnahmen zum aktuellen Planentwurf reichen Sie bitte per E-Mail an bauleitplanung@h-u.de ein. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.