Sprungziele
Gemeinde Henstedt-Ulzburg

1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Regelung des Badebetriebes im Naturbad Beckersberg der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Haus- und Badeordnung)

Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 25.03.2025 folgende I. Nachtragssatzung erlassen:

I.

Der § 6 (2) e) wird um den Zusatz „,ausgenommen Schwimmschulen“ ergänzt. 

II.

Inkrafttreten 

Diese I. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.