Herzlich willkommen bei der Gemeinde Henstedt Ulzburg

Wichtige Informationen

Rathaus und Bücherei „zwischen den Tagen“ geschlossen

Aktuelle InformationDas Rathaus sowie die Gemeindebücherei und -mediothek bleiben von Heiligabend am Mittwoch, 24. Dezember, bis einschließlich Neujahr am Donnerstag, 1. Januar, geschlossen. Ab Freitag, 2. Januar, sind beide Einrichtungen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Die Bürgerinnen und Bürger werden dementsprechend gebeten, die Schließtage bei ihren Terminplanungen zu berücksichtigen. Die Verwaltung wünscht gemeinsam mit der Gemeindebücherei allen Bürgerinnen sowie Bürgern schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Jahreswechsel.

Eigenbetrieb Kindertagesstätten „zwischen den Tagen“ geschlossen

Aktuelle InformationDie Kindertagesstätten des Eigenbetriebs Henstedt-Ulzburg und die Verwaltung des Eigenbetriebs bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar geschlossen. Der Eigenbetrieb Kindertagesstätten wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit sowie ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2026.

Verkehrsbehinderungen im Gemeindegebiet

Im Gemeindegebiet werden derzeit an folgenden Stellen Straßenbauarbeiten vorgenommen, die zu Verkehrsbehinderungen führen können:

ab 13.10.25 Vollsperrung in der Wilstedter Straße vom Immbarg bis zur Norderstedter Straße
bis 31.03.26 Halbseitige Sperrung Kirchweg, Höhe Hausnummer 80

News aus Henstedt-Ulzburg

Weihnachtsgruß der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Bürgermeisterin Ulrike Schmidt und Bürgervorsteher Henry Danielski wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern ein friedvolles Weihnachtsfest.
Liebe Henstedt-Ulzburgerinnen und liebe Henstedt-Ulzburger,
sehr geehrte Damen und sehr geehrte Herren,
das tägliche Öffnen eines Türchens vom Adventskalender, der gemütliche Treff zu Punsch, das Entzünden der Kerzen auf dem Adventskranz oder auch das Backen von Plätzchen und noch besser: der genüssliche Verzehr von selbstgemachten Vanillekipferln, Zimtsternen, Linzer Augen und Co. – wir alle haben unsere ganz eigenen Vorlieben, die die Vorfreude auf Weihnachten vergrößern. Unser Dank gilt allen, die für unser „Weihnachtshilfswerk“ gespendet haben und somit möglichst vielen Menschen eine Freude zu den Festtagen bescheren. Wir hoffen, dass Sie sich diese besondere Zeit behaglich mit ihren Liebsten gestalten. Nutzen Sie die Tage dazu, bewusst Innezuhalten und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

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Stellenausschreibungen der Gemeinde

News aus Henstedt-Ulzburg

22.12.25:  Was ist im Jahr 2025 passiert und was ist von 2026 zu erwarten? – Beim Neujahrsempfang der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am Sonntag, 11. Januar, werden Bürgervorsteher Henry Danielski sowie Bürgermeisterin Ulrike Schmidt einen Rück- und Ausblick geben. Wie die Beiden erklären, sind alle Henstedt-Ulzburgerinnen und Henstedt-Ulzburger dazu ganz herzlich eingeladen. Um 11.30 Uhr beginnt die Veranstaltung im Bürgerhaus, Beckersbergstraße 34.

News aus Henstedt-Ulzburg

22.12.25:  1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg“ der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Aufgrund des § 4 Abs. 1 und des § 106 in Verbindung mit § 101 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie in Verbindung mit § 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVo) in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschluss­fassung durch die Gemeindevertretung vom 16.12.2025 folgende 1. Nachtragssatzung zur Betriebssatzung erlassen:

News aus Henstedt-Ulzburg

22.12.25:  1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 47d Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 25.07.2025 (GVOBl. 2025 Nr. 121), in der aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.12.2025 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Segeberg vom 18.12.2025 folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:

News aus Henstedt-Ulzburg

22.12.25:  12. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2025 folgende 12. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen:

News aus Henstedt-Ulzburg

22.12.25:  1. Nachtragssatzung  zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25.07.2025 (GVOBl. Schl.-H., Nr. 121), sowie der §§ 1 Abs. 1 und 25 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 02.12.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) und der §§ 1 und 16 Abs. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 28.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 16.12.2025 folgende Satzung erlassen:

News aus Henstedt-Ulzburg

22.12.25:  Seit rund zehn Jahren engagieren sich verschiedene Personen dafür, Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren auf spielerische Weise an ein wichtiges Ehrenamt heranzuführen: Die Betreuenden der „Feuerfüchse“ bereiten Mädchen und Jungen mit verschiedenen Übungen und Themen auf das Feuerwehrleben vor. Damit bei den Jüngsten dabei der Spaß im Vordergrund steht, investieren die Betreuenden im Hintergrund viel Zeit. Um diesen besonderen Einsatz zu würdigen, hat die diesjährige Jury beschlossen, das Team der Betreuenden der „Feuerfüchse“ mit dem Bürgerpreis 2025 auszuzeichnen.

News aus Henstedt-Ulzburg

22.12.25:  Das ganzjährig geltende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 wird zwar für den 31. Dezember und den 1. Januar ausgesetzt. Im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Häuser ist es jedoch auch an diesen beiden Tagen im gesamten Gemeindegebiet verboten, Feuerwerksraketen sowie Abschussbecher aus Gas- und Schreckschusswaffen zu zünden. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hofft, dass alle Bürgerinnen und Bürgern einen guten Jahreswechsel verbringen.

News aus Henstedt-Ulzburg

22.12.25:  Die Kindertagesstätte (KiTa) Moorweg des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Henstedt-Ulzburg blickt auf ein ereignisreiches Jahr zurück und ist nun mitten in der stimmungsvollen Vorweihnachtszeit angekommen.

News aus Henstedt-Ulzburg

22.12.25:  6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, des § 44 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG), sowie § 18 und § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der jeweils geltenden Fassung und dem öffentlich rechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg vom 04.02.1997 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 16.12.25 folgende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schmutzwassergebührensatzung) erlassen:

News aus Henstedt-Ulzburg

22.12.25:  6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 2 sowie § 6 Abs. 1 - 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des § 44 Abs. 1, ohne Satz 3, mit Abs. 3 Satz 5 u. 6 des Landeswassergesetzes für Schleswig-Holstein (LWG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg vom 16.12.25 folgende 6. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Niederschlagswassergebührensatzung) erlassen:

Sonstige Informationen

News aus Henstedt-Ulzburg

Energiemonitor Henstedt-Ulzburg

Energiemonitor Henstedt-Ulzburg

Der EnergieMonitor veranschaulicht die aktuelle Energiesituation in Henstedt-Ulzburg: Er stellt die lokale Stromerzeugung z.B. aus Photovoltaik, Windkraft oder Biomasse dem örtlichen Stromverbrauch gegenüber. Er zeigt den Grad der Eigenversorgung und wann Strom aus dem Netz bezogen oder ins Netz eingespeist wird. So macht der EnergieMonitor den Stand der Energiewende auf lokaler Ebene sichtbar.
Zum Energiemonitor Henstedt-Ulzburg

News aus Henstedt-Ulzburg

Informationen zur Grundsteuer-Reform 2025

Ostküstenleitung - Ausschnitt Henstedt-Ulzburg

WARUM DIE GRUNDSTEUER REFORMIERT WIRD
Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Daten sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen.

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News aus Henstedt-Ulzburg

Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen

Bild zu: Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen

Das Land Schleswig-Holstein hat durch Bekanntmachung der DIN 1986 Teil 30 am 05. Oktober 2010 (Amtsbl. Schl.-H. S. 905) alle Grundstückseigentümer*innen verpflichtet, ihre Schmutzwasserleitungen und Schächte auf Dichtheit überprüfen zu lassen.

Für Grundstücksentwässerungsanlagen, die sich außerhalb von Wasserschutzgebieten und in Wasserschutzgebieten der Zone III B befinden, wurde die flächendeckende Dichtheitsprüfung ausgesetzt. Der Erlass des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) vom 30.11.2022 regelt und begründet dieses Vorgehen.

Aktuell wird die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten (Straßenliste Henstedt-Ulzburg) stichprobenartig überprüft. Die untere Wasserbehörde wird gebietsweise die Grundstückseigentümer*innen auffordern, eine Bescheinigung über die erfolgte Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage (Dichtheitsprüfung) vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.