Gemeinsam Rücksicht nehmen und die Natur schützen: Gemeindeverwaltung erinnert an die Leinenpflicht

Die ersten Sonnenstrahlen locken Mensch und Tier ins Freie. Besonders die weitläufigen Naturschutzgebiete Henstedter Moor und Oberalsterniederung sowie die Wälder rund um Henstedt-Ulzburg sind beliebte Ziele für Spaziergänge mit dem Vierbeiner. Doch um die empfindliche Flora und Fauna der Gemeinde zu schützen, erinnert die Verwaltung an die geltende Leinenpflicht. 

 

Schutzraum für Wildtiere und Bodenbrüter

„In Naturschutzgebieten und Wäldern gilt: Die Wege dürfen nicht verlassen werden und Hunde müssen an der Leine bleiben. Was für den Hund wie ein harmloses Spiel aussieht, bedeutet für Wildtiere oft tödlichen Stress“,

sagt Melanie Hamann, Sachgebietsleiterin „Ordnung“.

„Besonders in der Brut- und Setzzeit, die im Frühjahr beginnt, sind Jungtiere wie Rehkitze oder am Boden brütende Vögel schutzlos, wenn Hunde stöbern. Freilaufende Hunde können Wildtiere aufscheuchen, Brutplätze zerstören oder Jungtiere gefährden. Auch gut erzogene Hunde stellen für die Tierwelt eine Störung dar. Zum Schutz der dort lebenden Tier- und Pflanzenwelt gilt daher eine uneingeschränkte Anleinpflicht für Hunde.“

Wie sie erklärt, besteht diese Verpflichtung ganzjährig sowie unabhängig von Größe, Rasse oder Gehorsam des Hundes. Sie ergibt sich unmittelbar aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung und dem Landeswaldgesetz.

 

Rücksichtnahme auf andere Menschen

„Der Leinenzwang dient nicht nur dem Naturschutz, sondern auch dem harmonischen Miteinander“,

so Melanie Hamann.

„Nicht jede/jeder Spaziergängerin/Spaziergänger, Joggerin/Jogger oder Radfahrerin/Radfahrer fühlt sich in der Gegenwart eines frei laufenden Hundes wohl.“

Eine Leine sorge dabei für klare Verhältnisse und gegenseitigem Respekt.

 

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

„Rücksichtnahme, Aufmerksamkeit und das Einhalten der geltenden Vorschriften tragen wesentlich dazu bei, Konflikte zu vermeiden und Natur sowie Mitmenschen zu schützen. Die Anleinpflicht in den Naturschutzgebieten und im Wald dient nicht der Einschränkung, sondern dem Erhalt unserer einzigartigen Landschaft und Artenvielfalt“,

erklärt die Sachgebietsleiterin „Ordnung“.

„Verstöße gegen die geltenden Regelungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ziel ist jedoch vor allem das Verständnis für die gemeinsame Verantwortung gegenüber Natur, Mensch und Tier. Helfen Sie mit, die Schönheit und Artenvielfalt unserer Naherholungsgebiete zu bewahren – und leinen Sie Ihren Hund also an.“

 

Alternativen nutzen

Damit die Vierbeiner dennoch auf ihre Kosten kommen, verweist die Gemeinde auf die ausgewiesene Hundeauslauffläche an der Abschiedskoppel in Ulzburg-Süd, in der auch ohne Leine ausgiebig getobt werden darf.

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