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Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Ergebnis der Wahl zum Seniorenbeirat in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Amtliche Bekanntmachung
Seniorenbeirat
Bekanntmachungen

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.10.2026 die Mitglieder des Seniorenbeirates der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für die Wahlperiode 2026 bis 2030 gewählt.

Es wurden folgende Kandidatinnen und Kandidaten gewählt:

  • Bliedung,Hans
  • Ebert, Barbara
  • Eichner, Dagmar
  • Groth, Uwe
  • Gutsche, Inez
  • Kutzner, Barbara
  • Nebert, Ingo
  • Peltz, Gerd
  • Schmidt, Ulrich
  • Süme, Joachim
  • Walden, Traute
  • Wulff, Magrid

Die gewählten Bewerberinnen und Bewerber erwerben die Mitgliedschaft im Seniorenbeirat automatisch nach Ablauf der Frist von einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, wenn sie/er nicht innerhalb der Wochenfrist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Wahlleiter die Wahl ablehnt. Die Frist beginnt am 07.11.2026 und endet mit Ablauf des 13.11.2026. Eine Erklärung unter Vorbehalt gilt als Ablehnung. Die Ablehnungserklärung kann nicht widerrufen werden.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zu erheben. Für einen fristgerechten Einspruch muss dieser spätestens am 06.12.2026 eingehen.