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Inklusionsbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Beauftragte für Menschen mit BehinderungMenschen mit Behinderung sind genauso wie alle anderen Menschen.
Alle Menschen sollen in der Gesellschaft mitmachen können.
Dafür müssen die Barrieren weg.
Dann können alle Menschen mitmachen.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg will Menschen mit Behinderung helfen.
Das steht auch im Gesetz von Schleswig-Holstein.
Das Gesetz heißt: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Das Gesetz ist vom 16. Dezember 2002.

Die Gemeinde möchte:

  • Die Menschen mit Behinderung sollen gut leben können.
  • Die Menschen mit Behinderung sollen bei allem mitmachen können.
  • Die Gemeinde soll für Menschen mit Behinderung gut sein.

Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat eine neue Regelung für Menschen mit Behinderung gemacht.
Die Regelung heißt: Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat die Satzung am 22. August 2012 gemacht.
Am 22. Februar 2023 hat die Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Satzung geändert.

Die neue Regelung heißt: Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
Die neue Regelung gilt seit dem 22. März 2023.
Die Bezeichnung hat sich geändert.
Die Beauftragten für Menschen mit Behinderung heißen jetzt:
Inklusionsbeauftragte für Menschen mit Behinderung.
Die beiden Inklusionsbeauftragten für Menschen mit Behinderung heißen:
Britta Brünn und Uta Herrnring-Vollmer.
Sie haben am 1. Januar 2018 ihr Amt angetreten.
Sie arbeiten ehrenamtlich.
Sie sind nicht in einer Partei.
Und sie arbeiten für alle Menschen gleich.

Die Inklusionsbeauftragten helfen Menschen mit Behinderungen.
Die Inklusionsbeauftragten sind seit dem 1. Januar 2018 im Amt.
Sie sind für 5 Jahre im Amt.
Am 9. Mai 2023 hat die Gemeindevertretung gesagt:
Die Inklusionsbeauftragten sind noch weitere 5 Jahre im Amt.

Die Inklusionsbeauftragten für Menschen mit Behinderung

  • sind für die Belange von Menschen mit Behinderung zuständig,
  • kämpfen für die Rechte von Menschen mit Behinderung,
  • sollen alle Menschen über Behinderungen aufklären,
  • sollen alle Menschen über die Probleme von Menschen mit Behinderungen aufklären,
  • sollen alle Menschen dazu bringen, sich für Menschen mit Behinderungen einzusetzen,
  • vertreten die Menschen mit Behinderung, wenn sie etwas bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wollen,
  • helfen den Menschen mit Behinderung, wenn sie etwas bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wollen.
  • beraten und informieren Menschen mit Behinderung und ihre Familien,
  • sorgen dafür, dass alle Vereine für Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten.
  • sorgen dafür, dass alle Vereine zusammenarbeiten und alle Menschen mit Behinderung bei der Arbeit von den Vereinen mitmachen können.

Die Inklusionsbeauftragten für Menschen mit Behinderung

  • vertreten die Interessen von Menschen mit Behinderungen beim Bau von Wohnungen. Und beim Bau von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Und beim Bau von Anlagen für den öffentlichen Verkehr.
  • beraten die Verwaltung und der Gemeindevertretung:
    Das ist gut für Menschen mit Behinderung.
    Und das ist nicht gut für Menschen mit Behinderung.
    So sollte man Sachen bauen.

Zum Beispiel:

  • Bushaltestellen
  • Häuser oder
  • Hier sind Barrieren zu beseitigen.

Die Inklusionsbeauftragten

  • sagen das nach dem Artikel 9 von der UN Behindertenrechtskonvention.
    Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen helfen.
    Sie gehen zu Veranstaltungen über das Gesetz.
  • müssen einen Bericht machen. In dem Bericht schreiben sie:
    Was haben sie im letzten Jahr gemacht? Den Bericht bringen sie dem Sozial-, Senioren- und Gleichstellungsausschuss.