Bekanntmachungen

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 154 „Alstercampus“ für das u.a. Gebiet

hier: Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gebietsbezeichnung:

  • nördlich der Maurepasstraße
  • südlich der Beckersbergstraße
  • westlich der Olzeborchschule
  • östlich der Straße Am Rodelberg

im Ortsteil Ulzburg


Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Sitzung am 18.05.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 154 „Alstercampus“ für das oben genannte Gebiet, die Begründung und die dazugehörigen Gutachten sind in der Zeit 

vom 01.06.2026 bis zum 02.07.2026

im Internet unter der Bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24558 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor:

(1) Landschaftsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg

(2) Umweltbericht - Bestandteil der Begrünung, Landschaftsplanung JACOB | FICHTNER PartGmbB

(3) Grünordnerischer Fachbeitrag (GOFB), Landschaftspl. JACOB | FICHTNER PartGmbB, 29.04.2026

(4) GOFB – Bestand Biotoptypen, Landschaftsplanung JACOB | FICHTNER PartGmbB, 30.03.2026

(5) GOFB – Bestand Bäume, Landschaftsplanung JACOB | FICHTNER PartGmbB, 30.03.2026

(6) GOFB – Entwurf, Landschaftsplanung JACOB | FICHTNER PartGmbB, 24.04.2026

(7) Baugrundbeurteilung, EICKHOFF u. PARTNER mbB Beratende Ing. für Geotechnik, 07.08.2024

(8) Berechnung Flutlicht Sportplatz, Signify GmbH, 16.12.2025

(9) Schalltechnische Untersuchung, LÄRMKONTOR GmbH, 20.04.2026

(10) Standortentscheidung - Neubau Alstergymnasium, Gemeinde Henstedt-Ulzburg, 01.12.2021

(11) Überprüfung der Wasserhaushaltsbilanz, Waack + Dähn Ingenieurbüro GmbH, 13.01.2026

(12) Verkehrsuntersuchung, ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB, 14.01.2026

(13) Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (06.10.2025 bis 07.11.2025)

 

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in (2), (8) - (13) - in folgenden Stellungnahmen:
    • Feuerwehr Henstedt-Ulzburg
    • Untere Forstbehörde Segeberg - Außenstelle Eutin
    • Landesamt für Umwelt - Immissionsschutz
    • Anwohnergemeinschaft, Am Rodelberg, Henstedt-Ulzburg
    • Anwohner/innen
    • Kreis Segeberg - Vorbeugender Brandschutz
    • VHH – Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein AG
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Sicherung der Feuerwehrflächen und –zufahrten - auch für die angrenzende Olzeborchschule, Reduzierung des Waldabstandes, schalltechnische Konflikte durch Sport-, Veranstaltungs- und Verkehrslärm, Erstellung eines Schallschutzkonzepts, Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, Befürchtung von Lärm- und Lichtverschmutzung, Erhaltung des „Rodelbergs“, Einzäunung des Schulgeländes, Verkehrsanbindung und Sicherstellung der Fuß- und Radwegeanbindung, Standortalternativenprüfung und -entscheidung, Sicherung der Löschwasserversorgung, Gefahrensituation durch den Bring- und Holverkehr durch Eltern (Elterntaxis), Trennung des Linienbusverkehrs von Individual- und Parkverkehr, Lichtimmissionen unbedenklich

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in (1), (2) – (6), (13) – in folgenden Stellungnahmen:
    • Untere Forstbehörde Segeberg - Außenstelle Eutin
    • Kreis Segeberg - Untere Naturschutzbehörde 
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Reduzierung des Waldabstandes, Festsetzung von öffentlichen Grünflächen

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in (2), (7), (11), (13) - in folgenden Stellungnahmen:
    • Kreis Segeberg: Wasser – Boden – Abfall - SG Abfall, SG Grundwasserschutz, Untere Naturschutzbehörde
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Konkretisierung des vorhandenen Grundwasserflurabstands als NHN-Höhe mit Benennung der Bezugshöhe, Umgang mit dem Bodenaushub, Tragfähigkeit des Bodens, Reduzierung der Versiegelungsflächen und des Oberflächenabflusses, Festsetzung von öffentlichen Grünflächen, angrenzende Krambek, keine schutzwürdigen Böden, mittelmäßige bis geringe Empfindlichkeit des Bodens

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in (1), (2), (3) – (6). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen. 
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: geringe Flächengröße ohne bedeutende klimaökologische Belastungs- und Ausgleichsräume, keine emissionsträchtige Flächennutzung - abgesehen von den verkehrsbedingten Luftschadstoffen

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter

  • finden sich in (2). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: voraussichtlich keine Kultur- und Sachgüter vorhanden

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • finden sich in (1) – (6). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen. 
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: keine Störung des Landschaftsbilds, vorhandene Strukturen werden größtenteils eingehalten

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Es sind keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebiets erforderlich.

 

 

Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:

Während des o.a. Veröffentlichungszeitraums können die aktuellen Planunterlagen im Internet unter der Bauleitplanung oder im Rathaus eingesehen werden. Stellungnahmen zum aktuellen Planentwurf reichen Sie bitte per E-Mail an bauleitplanung@h-u.de ein. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

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