Bekanntmachungen
Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des §§ 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.01.2026 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. im Ergebnisplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 105.734.700 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 105.673.000 EUR |
| einem Jahresüberschuss von | 61.700 EUR |
| einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich | 0 EUR |
| einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage | 61.700 EUR |
| 2. im Finanzplan mit | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 95.469.500 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 97.773.900 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 38.311.800 EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 38.815.700 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
| 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 30.099.200 EUR |
| 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 7.601.900 EUR |
| 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 10.000.000 EUR |
| 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 232,42 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | |
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 339 % |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 350 % |
| 2. Gewerbesteuer | 380 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen mindestens 0 EUR beträgt.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.02.2026 erteilt.
Für das Haushaltsjahr 2026 mit der Festsetzung:
| 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
| 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
Henstedt-Ulzburg, den 12.02.2026
| gez. Ulrike Schmidt (Bürgermeisterin) |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Jeder kann während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 2.11, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Daneben besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme unter Haushaltsplan auf der Gemeindehomepage.
Henstedt-Ulzburg, den 12.02.2026
| gez. Ulrike Schmidt (Bürgermeisterin) |
