Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des §§ 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 27.01.2026 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

1. im Ergebnisplan mit  
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 105.734.700  EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 105.673.000  EUR
einem Jahresüberschuss von 61.700  EUR
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 0 EUR
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 61.700  EUR
   
2. im Finanzplan mit  
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 95.469.500  EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 97.773.900  EUR
   
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 38.311.800  EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 38.815.700  EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 30.099.200  EUR
   
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 7.601.900  EUR
   
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 10.000.000 EUR
   
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 232,42  Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer  
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 339 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 %
   
2. Gewerbesteuer 380 %


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.

§ 5

Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen mindestens 0 EUR beträgt.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 12.02.2026 erteilt.
Für das Haushaltsjahr 2026 mit der Festsetzung:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
   
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR

Henstedt-Ulzburg, den 12.02.2026

    gez. Ulrike Schmidt
(Bürgermeisterin)

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgegeben. Jeder kann während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 2.11, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Daneben besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme unter Haushaltsplan auf der Gemeindehomepage. 

Henstedt-Ulzburg, den 12.02.2026

    gez. Ulrike Schmidt
(Bürgermeisterin)

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