Bekanntmachungen

Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung

Der Gemeindevertreter Herr Kevin Ruhbaum hat gegenüber der Gemeindewahlleiterin erklärt, sein anlässlich der Kommunalwahl am 14.05.2023 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter zum 21.01.2026 niederzulegen. Frau Sarah Ruhbaum hat als Nachrückende durch Erklärung auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet. 

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberin von der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband Henstedt-Ulzburg 

                                                           Frau Mirja Kahle
                                                           24558 Henstedt-Ulzburg
 

 als Gemeindevertreterin nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schrift­lich oder zur Niederschrift der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 31.01.2026 und endet mit Ablauf des 28.02.2026.

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