Bekanntmachungen
Feststellung über das Nachrücken einer Gemeindevertreterin in die Gemeindevertretung
Der Gemeindevertreter Herr Kevin Ruhbaum hat gegenüber der Gemeindewahlleiterin erklärt, sein anlässlich der Kommunalwahl am 14.05.2023 erworbenes Mandat als Gemeindevertreter zum 21.01.2026 niederzulegen. Frau Sarah Ruhbaum hat als Nachrückende durch Erklärung auf ihren Sitz in der Gemeindevertretung verzichtet.
Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass die Listenbewerberin von der Christlich Demokratischen Union, Ortsverband Henstedt-Ulzburg
als Gemeindevertreterin nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift der Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 31.01.2026 und endet mit Ablauf des 28.02.2026.
