Bekanntmachungen

36. Änderung des Flächennutzungsplans (Gemeinbedarfsflächen für den Sport)

hier: 1. Bekanntmachung des Beschlusses über die Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  1. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gebietsbezeichnung:

  • nördlich der Edisonstraße
  • westlich des Umspannwerks
  • östlich der Bebauung Philipp-Reis-Straße

im Ortsteil Henstedt-Rhen


1. Der Planungs-, Ortsentwicklungs- und Mobilitätsausschuss hat am 04.12.2023 beschlossen, die 36. Änderung des Flächennutzungsplans (Gemeinbedarfsflächen für den Sport) für das vorstehend genannte Gebiet aufzustellen. Am 11.11.2024 fasste der Planungsausschuss den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Die oben dargestellte Fläche am Umspannwerk an der Edisonstraße ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt. Die Fläche soll künftig als Sportfläche entwickelt und genutzt werden, da im Rahmen der durchgeführten „Bedarfsanalyse Fußball“ Bedarf an zusätzlichen Fußballfeldern festgestellt wurde.  

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: 

  • Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Sport),
  • artenschutzrechtliche Betrachtung des Eingriffs gemäß § 44 (5) Bundesnaturschutzgesetz sowie die Abschätzung relevanter Artenvorkommen anhand ihrer Lebensraumansprüche auf der Grundlage der bedeutsamen Biotop- und Habitat-strukturen im Plangebiet unter besonderer Berücksichtigung der vorhandenen Bäume,
  • Erstellung eines Umweltberichtes
  • Erarbeitung einer zusammenfassenden Erklärung

 

2. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom 

02.02.2026 bis 05.03.2026 

im Internet unter der Bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24558 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

 

Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:

Sie haben somit die Möglichkeit, die Planungsunterlagen zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans im Rathaus, 3. OG (Zi. 3.17), über den Digitalen Atlas Nord und auch über die Bauleitplanung auf der gemeindlichen Homepage einzusehen und Ihre Stellungnahme hierzu schriftlich, zur Niederschrift oder auch per E-Mail (bauleitplanung@h-u.de) abzugeben. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

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