Bekanntmachungen
Feuerwerks- und Böllerverbote zum Jahreswechsel
Im gesamten Gemeindegebiet ist eine Vielzahl von Grundstücken mit Reetdachhäusern vorhanden. Diese werden aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandempfindlich beurteilt. In der Vergangenheit haben unter anderem Feuerwerksraketen wiederholt mit Reet eingedeckte bauliche Anlagen in Brand gesetzt.
Glücklicherweise ist so etwas noch nicht in Henstedt-Ulzburg vorgekommen – dies gilt es, auch weiterhin zu vermeiden. Die Gemeinde trifft alljährlich die Anordnung, dass das ohnehin vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres bestehende Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände im Umkreis von 300 Metern um die betroffenen Gebäude im gesamten Gemeindegebiet auch auf den 31. Dezember und 1. Januar ausgedehnt wird. Auf diese Weise sollen Brandgefahren durch das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerksraketen beziehungsweise Abschussbechern aus Gas- oder Schreckschusswaffen aus Anlass des Jahreswechsels in diesen Bereichen vorgebeugt werden.
Silvester darf gerne gefeiert werden und für viele gehört ein Feuerwerk traditionell dazu. Offensichtlich halten sich einige Personen jedoch nicht an das Abbrennverbot. Auch zu Beginn dieses Jahres haben die Ordnungsbehörde erneut Hinweise darauf erreicht, dass das Verbot, vielleicht auch durch Unwissenheit, immer wieder ignoriert wird. Der Spaß der einen hört da auf, wo das Eigentum und das Leben der anderen betroffen sind. Daher hat die Gemeinde die Zeit seit Jahresbeginn dazu genutzt, Gebäude, die im Gemeindegebiet insbesondere aufgrund ihrer weichen Dacheindeckung betroffen sind, mit entsprechender Ortsangabe genauer zu definieren, um hier für alle klare Verhaltensregeln aufzuzeigen.
Sie können sich auf dieser Karte über die zwingend einzuhaltenden Schutzradien um betroffene Gebäude informieren.
Sind Sie Bewohner:in oder Eigentümer:in eines reetgedeckten Gebäudes, das in der Auflistung nicht enthalten ist? Um sicherzugehen, dass auch Ihr Gebäude in der nächsten Verordnung explizit aufgeführt wird, benötigt die Ordnungsbehörde Ihre Unterstützung. Wer ein Reetdachhaus bewohnt oder sein Eigen nennt, der meldet sich bitte per E-Mail an ordnung@h-u.de. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hofft, dass auf diese Weise alle Henstedt-Ulzburger:innen gemeinsam den Wechsel in das Jahr 2026 noch sicherer erleben können.
