Bekanntmachungen
1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Kreis Segeberg
Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 47d Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Art. 1 Ges. v. 25.07.2025 (GVOBl. 2025 Nr. 121), in der aktuellen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 16.12.2025 und mit Genehmigung des Landrats des Kreises Segeberg vom 18.12.2025 folgende 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg erlassen:
I.
§ 7 „Ständige Ausschüsse“ wird Absatz 1 wie folgt geändert:
a) Hauptausschuss
Zusammensetzung: 13 Mitglieder der Gemeindevertretung und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ohne Stimmrecht
Aufgabengebiet: nach § 45 b GO, Grundstücksangelegenheiten, Aufsichts- und Kontrollfunktion für den Eigenbetrieb Kindertagesstätten und Offener Ganztag HU, Gleichstellung, Katastrophenschutz, partner- und Patenschaften, Gemeindearchiv
b) Finanzausschuss
Zusammensetzung: 13 Mitglieder
Aufgabengebiet: Finanzwesen (inkl. Eigenbetrieb Kindertagesstätten und Offener Ganztag HU), Empfehlungen zum Haushaltsplan, Steuern, Gebühren und Beiträge nach Vorberatung in den jeweils zuständigen Fachausschüssen, Prüfung der Jahresrechnung und ab 2024 des Jahresabschlusses (sofern das Rechnungsprüfungsamt nicht besetzt ist), Verwaltung gemeindlicher Liegenschaften, Wirtschaftsförderung inkl. Ärzteversorgung; Festlegung von Grundstückspreisen bzw. Preisspannen für Gewerbegrundstücke
c) Bildungs-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss
Zusammensetzung: 13 Mitglieder
Aufgabengebiet: Pädagogische Angelegenheiten des Eigenbetriebes Kindertagesstätten und Offener Ganztag HU, Schulwesen, Erwachsenenbildung, Kinderbetreuung, Jugendpflege und –förderung, offene Kinder- und Jugendarbeit, Kulturpflege und –förderung, kulturelle Einrichtungen, Büchereiwesen, Förderung und Pflege des Sports
Der Unterpunkt g) Betriebsausschuss wird ersatzlos gestrichen, der bisherige Unterpunkt f) Feuerwehrausschuss wird zu Unterpunkt g).
§ 9 „Aufgaben und Entscheidungen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters“ wird um Ziffer 15. ergänzt:
15.
Die Bürgermeisterin entscheidet ferner über die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a des Baugesetzbuches, sofern eine Ablehnung aus Zeitgründen und zudem zur Verhinderung der Genehmigungsfiktion notwendig ist. Eine Ablehnung darf aus zeitlichen Gründen erfolgen, um etwa einer dringenden Verpflichtung im Rahmen einer sachgerechten Prüfung nachzukommen, eine Beratung im Planungsausschuss sicherzustellen oder städtebauliche Verträge abzuschließen
§ 10 „Aufgaben und Entscheidungen des Hauptausschusses“ wird um Abs. 8 ergänzt:
Der Hauptausschuss entscheidet über Angelegenheiten des Eigenbetriebs Kindertagesstätten und Offener Ganztag HU, soweit es sich nicht gem. §§ 27, 28 GO und § 5 EigVO um vorbehaltene Aufgaben der Gemeindevertretung handelt.
In § 11 Abs. 2 wird ein neuer Satz 2 eingefügt:
Er entscheidet über die gemeindliche Zustimmung nach §36a des Baugesetzbuches.
§ 17 „Video- und Tonaufzeichnungen, Fotoaufnahmen“ wird unter Buchstabe d) neu gefasst:
d) Mitglieder der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse, sonstige öffentlich tätige Personen im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses in Ausübung ihrer Tätigkeit sowie sonstige Redende (nachfolgend Teilnehmende) sind auf die Übertragung der Sitzung hinzuweisen. Redebeiträge der Teilnehmenden dürfen im Internet als Livestream nicht veröffentlicht werden, wenn diese der Übertragung widersprochen haben. Liegt ein Widerspruch vor, wird die Übertragung für den Zeitraum des Redebeitrages unterbrochen.
Für die Übertragung der Einwohnerfragestunde gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
II.
Die 1. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde mit Verfügung des Landrates vom 18.12.2025 erteilt.
