Bekanntmachungen
11. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung
11. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.10.2025 folgende 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen:
§ 5
Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse
Streichung des 3. Absatzes von Abs. 3:
Unabhängig von der Verzichtserklärung werden den jeweiligen Mitgliedern des Planungs-, Ortsentwicklungs- und Mobilitätsausschusses sowie des Bauausschusses für die einzelnen Sitzungen der Ausschüsse die Planzeichnungen min. in der Größe DIN A 3 in Papierform zugesandt.
§ 6
Freiwillige Feuerwehr
Ergänzung des Absatzes 3:
Die Jugendfeuerwehrwartinnen und –warte sowie die Leitungen der Kinderabteilungen erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsrichtlinien eine Auslagenpauschale in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie.
§ 6d
Beauftragte/r für Fragen des Ortsnaturschutzes
Die/der Ortsnaturschutzbeauftragte/r erhält für ihre/seine ehrenamtliche Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 € monatlich.
§ 8
Zahlung der Aufwandsentschädigungen und des Sitzungsgeldes
Ergänzung des Absatzes 1:
- Die Aufwandsentschädigungen gemäß §§ 2, 4, 6 und 6d dieser Satzung werden monatlich im Voraus, die Aufwandsentschädigung gemäß § 3 innerhalb einer Woche nach Beendigung der Vertretungszeit, gezahlt.
Die 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.