Bekanntmachungen

11. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung

11. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)

Aufgrund der §§ 4 und 24 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie des § 32 Abs. 6 des Gesetzes über Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) in den jeweils aktuellen Fassungen wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.10.2025 folgende 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen:

 

§ 5

Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse

Streichung des 3. Absatzes von Abs. 3:

Unabhängig von der Verzichtserklärung werden den jeweiligen Mitgliedern des Planungs-, Ortsentwicklungs- und Mobilitätsausschusses sowie des Bauausschusses für die einzelnen Sitzungen der Ausschüsse die Planzeichnungen min. in der Größe DIN A 3 in Papierform zugesandt.

 

§ 6

Freiwillige Feuerwehr

Ergänzung des Absatzes 3:

Die Jugendfeuerwehrwartinnen und –warte sowie die Leitungen der Kinderabteilungen erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsrichtlinien eine Auslagenpauschale in Höhe des Höchstsatzes der Richtlinie.

 

§ 6d

Beauftragte/r für Fragen des Ortsnaturschutzes

Die/der Ortsnaturschutzbeauftragte/r erhält für ihre/seine ehrenamtliche Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 € monatlich.

 

§ 8

Zahlung der Aufwandsentschädigungen und des Sitzungsgeldes

Ergänzung des Absatzes 1:

  • Die Aufwandsentschädigungen gemäß §§ 2, 4, 6 und 6d dieser Satzung werden monatlich im Voraus, die Aufwandsentschädigung gemäß § 3 innerhalb einer Woche nach Beendigung der Vertretungszeit, gezahlt.

 

 

Die 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

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