Bekanntmachungen

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Südwestlich Beckershof“

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Südwestlich Beckershof“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Gebietsbezeichnung:

  • südlich und westlich der Straße „Beckershof“
  • nordöstlich der Flur Hofkoppel

im Ortsteil Ulzburg-Süd


Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Sitzung am 22.09.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 160 „Südwestlich Beckershof“ für das oben genannte Gebiet, die Begründung und die dazugehörigen Gutachten werden in der Zeit


vom 13.10.2025 bis zum 14.11.2025

im Internet unter der Adresse www.henstedt-ulzburg.de (–> Bauleitplanung -> Bebauungs- und Flächennutzungspläne_aktuelle Auslegungen) veröffentlicht.


Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.


Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor:


(1) Baumschutzsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
(2) Umweltbericht (Teil der Begründung), Landschaftsplanung Jacob I Fichtner
(3) Grünordnerischer Fachbeitrag inkl. Anlagen (Bestand und Entwurf), Landschaftsplanung Jacob I Fichtner
(4) Baumgutachten, Institut für Baumpflege Hamburg
(5) Besatzkontrolle, faunistische Potenzialanalyse und artenschutzrechtliche Stellungnahme bzgl. des geplanten Abrisses eines Wohnhauses, Dipl.-Biol. Björn Leupolt
(6) Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (03.03.2025 – 04.04.2025)


Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.


Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in (2), (6) - in folgenden Stellungnahmen:
    - Landeseisenbahnverwaltung, LBV
    - Kreis Segeberg, Vorbeugender Brandschutz
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Voraussichtlich keine zusätzlichen Lärmbelästigungen, keine negativen Auswirkungen für die Flächen mit Wohn- und Erholungsfunktion, Sicherstellung der Löschwasserversorgung, Befürchtung eines höheren Verkehrsaufkommens, Ausschluss der Forderungen bei z.B. Lärmsanierungen oder Geruchs- und Staubimmissionen o.ä.

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in (1 - 5), (6) – in folgenden Stellungnahmen:
    - Anwohner Lindenstraße
    - Kreis Segeberg, Untere Naturschutzbehörde
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Keine Eingriffe in die randlichen Gehölzstrukturen, Einsatz von insektenschonender Außenbeleuchtung, Begrünung von Teildachflächen, Bewertung des Baumzustands, Eingriffsvermeidung, Flächen- und Biotopschutz, Bestandserhebung der evtl. vorhandenen Vogel- und Fledermausarten

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in (2), (3), (6) - in folgenden Stellungnahmen:
    - Kreis Segeberg – Wasser – Boden – Abfall, SG Abwasser
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Voraussichtlich keine bedeutende Veränderung, keine Beanspruchung von empfindlichen oder seltenen Böden, voraussichtlich keine Altlasten und Altablagerungen, Schottergärten nicht zulässig, Vorlage des Nachweises der ordnungsgemäßen Schmutzwasserbeseitigung

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in (2), (4). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Keine erheblichen Auswirkungen, Erhalt der randlichen Gehölzbestände, Festsetzung von Neupflanzungen von (Feld-)Hecken sowie Anlage eines Blühstreifens

 

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter

  • finden sich in (2), (3), (6) - in folgenden Stellungnahmen:
    - Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:
    - Allgemeine Hinweise zu evtl. Kulturdenkmalen, weder archäologisches Denkmalgebiet noch archäologisches Interessengebiet

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • finden sich in (2), (3), (6) – in folgenden Stellungnahmen:
    - Anwohner Lindenstraße
    - Kreis Segeberg, Kreisplanung
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Keine bedeutende Veränderung, Erhalt von Knick- und Gehölzbestand, Außenbereichsfläche, Beibehaltung des dörflichen Charakters

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 
 
Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:
Während des o.a. Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen im Internet oder im Rathaus eingesehen werden. Stellungnahmen zum aktuellen Planentwurf reichen Sie bitte per E-Mail an bauleitplanung@h-u.de ein. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

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