Bekanntmachungen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Südwestlich Beckershof“
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 „Südwestlich Beckershof“
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Gebietsbezeichnung:
- südlich und westlich der Straße „Beckershof“
- nordöstlich der Flur Hofkoppel
im Ortsteil Ulzburg-Süd
Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Sitzung am 22.09.2025 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 160 „Südwestlich Beckershof“ für das oben genannte Gebiet, die Begründung und die dazugehörigen Gutachten werden in der Zeit
vom 13.10.2025 bis zum 14.11.2025
im Internet unter der Adresse www.henstedt-ulzburg.de (–> Bauleitplanung -> Bebauungs- und Flächennutzungspläne_aktuelle Auslegungen) veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor:
(1) Baumschutzsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg
(2) Umweltbericht (Teil der Begründung), Landschaftsplanung Jacob I Fichtner
(3) Grünordnerischer Fachbeitrag inkl. Anlagen (Bestand und Entwurf), Landschaftsplanung Jacob I Fichtner
(4) Baumgutachten, Institut für Baumpflege Hamburg
(5) Besatzkontrolle, faunistische Potenzialanalyse und artenschutzrechtliche Stellungnahme bzgl. des geplanten Abrisses eines Wohnhauses, Dipl.-Biol. Björn Leupolt
(6) Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (03.03.2025 – 04.04.2025)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in (2), (6) - in folgenden Stellungnahmen:
- Landeseisenbahnverwaltung, LBV
- Kreis Segeberg, Vorbeugender Brandschutz
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Voraussichtlich keine zusätzlichen Lärmbelästigungen, keine negativen Auswirkungen für die Flächen mit Wohn- und Erholungsfunktion, Sicherstellung der Löschwasserversorgung, Befürchtung eines höheren Verkehrsaufkommens, Ausschluss der Forderungen bei z.B. Lärmsanierungen oder Geruchs- und Staubimmissionen o.ä.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere
-
finden sich in (1 - 5), (6) – in folgenden Stellungnahmen:- Anwohner Lindenstraße- Kreis Segeberg, Untere Naturschutzbehörde
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Keine Eingriffe in die randlichen Gehölzstrukturen, Einsatz von insektenschonender Außenbeleuchtung, Begrünung von Teildachflächen, Bewertung des Baumzustands, Eingriffsvermeidung, Flächen- und Biotopschutz, Bestandserhebung der evtl. vorhandenen Vogel- und Fledermausarten
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
-
finden sich in (2), (3), (6) - in folgenden Stellungnahmen:- Kreis Segeberg – Wasser – Boden – Abfall, SG Abwasser
-
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Voraussichtlich keine bedeutende Veränderung, keine Beanspruchung von empfindlichen oder seltenen Böden, voraussichtlich keine Altlasten und Altablagerungen, Schottergärten nicht zulässig, Vorlage des Nachweises der ordnungsgemäßen Schmutzwasserbeseitigung
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
-
finden sich in (2), (4). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
-
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Keine erheblichen Auswirkungen, Erhalt der randlichen Gehölzbestände, Festsetzung von Neupflanzungen von (Feld-)Hecken sowie Anlage eines Blühstreifens
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter
-
finden sich in (2), (3), (6) - in folgenden Stellungnahmen:- Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
-
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu:- Allgemeine Hinweise zu evtl. Kulturdenkmalen, weder archäologisches Denkmalgebiet noch archäologisches Interessengebiet
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
-
finden sich in (2), (3), (6) – in folgenden Stellungnahmen:- Anwohner Lindenstraße- Kreis Segeberg, Kreisplanung
-
es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Keine bedeutende Veränderung, Erhalt von Knick- und Gehölzbestand, Außenbereichsfläche, Beibehaltung des dörflichen Charakters
Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.