Bekanntmachungen

B-Plan Nr. 094 „Götzberg“

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 94 „Götzberg“, 2. Änderung (Höllenhorst)
hier:
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
2. Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

B-Plan Nr. 094

Gebietsbezeichnung:

  • nördlich der Götzberger Straße
  • östlich und südlich der Straße Höllenhorst

im Ortsteil Götzberg


1. Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung 04/2023-2028 am 06.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 94 „Götzberg“, 2. Änderung (Höllenhorst) für das vorstehend ge-nannte Gebiet aufzustellen.

Am 22.09.2025 wurde die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Ausweisung eines Dorfgebietes für den Wohnungsbau zur Schaffung von zeitge-mäßen Wohneinheiten für verschiedene Zielgruppen
  • Festsetzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Festsetzung von Grundflächenzahlen
  • Überarbeitung von gestalterischen und städtebaulichen Festsetzungen vor dem Hintergrund Flächensparender Bauweisen
  • Festsetzung von Bäumen entsprechend vorhandener Satzungen
  • Festsetzung einer 2-geschossigen Bebauung in offener Bauweise
  • Festsetzung von Gebäudehöhen
  • Festsetzung von Flächen für die Niederschlagswasserbeseitigung
  • eine artenschutzrechtliche Betrachtung des Eingriffs gemäß § 44 (5) Bundesnaturschutzgesetz sowie die Abschätzung relevanter Artenvorkommen anhand ihrer Lebensraumansprüche auf der Grundlage der bedeutsamen Biotop- und Habitatstrukturen im Plangebiet

Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.

2. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Planentwürfe in der Zeit vom

06.10.2024 bis zum 07.11.2025

im Internet unter der Adresse www.henstedt-ulzburg.de (–> Bauleitplanung -> Bebauungs- und Flächennutzungspläne_aktuelle Auslegungen) veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.16), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:
Sie haben somit die Möglichkeit, die Planungsunterlagen zum Änderungsverfahren des Bebauungsplanes im Rathaus, Zi. 3.16 (3. OG), und auch auf der gemeindlichen Internetseite www.henstedt-ulzburg.de einzusehen und Ihre Stellungnahme hierzu schriftlich, zur Niederschrift oder auch per E-Mail (bauleitplanung@h-u.de) abzugeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abge-ben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

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