Bekanntmachungen
37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwache Süd und Rettungswache)
Gebietsbezeichnung:
- nördlich der Bebauung Kiefernweg 21
- westlich der Norderstedter Straße
- südlich der Bebauung der Straße Altdammstücken
im Ortsteil Ulzburg-Süd
Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.06.2025 beschlossene 37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Feuerwache Süd und Rettungswache) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das oben genannte Gebiet mit Bescheid vom 21.08.2024, Az.: IV 522-58404/2025, nach § 6 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Gemeindeverwaltung (Rathaus) in Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, Zimmer 3.16, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente auf der Gemeindehomepage unter der Bauleitplanung eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).