Bekanntmachungen
Ausschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Beauftragte oder Beauftragter für Fragen des Ortsnaturschutzes
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg sucht eine ehrenamtliche Beauftragte oder einen ehrenamtlichen Beauftragten für Fragen des Ortsnaturschutzes in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Ortsnaturschutzbeauftragte / Ortsnaturschutzbeauftragter)
Die Position soll ab dem 01.01.2026 besetzt werden. Die Amtsperiode dauert 8 Jahre.
Die/Der Ortsnaturschutzbeauftragte soll die für die Ausübung des Amtes erforderliche Sachkunde im Naturschutz aufweisen oder sich diese kurzfristig aneignen.
Die/Der Ortsnaturschutzbeauftragte vertritt das spezielle Interesse des Naturschutzes im Gemeindegebiet Henstedt-Ulzburgs. Die Definition des Naturschutzbegriffes erfasst hier fachübergreifend alle Rechtsbereiche mit tatsächlichen Berührungspunkten zu Fragen des Naturschutzes und ist im Zweifel weit auszulegen.
Zu den Aufgaben der/des Ortsnaturschutzbeauftragten gehören insbesondere
- Beratung der Bürgerinnen und Bürger in naturschutzrechtlichen Angelegenheiten
- Koordination naturschutzrechtlicher Interessengruppen und lokaler Akteure und ihre vor Ort tätigen Organisationen im Dialog mit zuständigen Behörden
- Förderung der Zusammenarbeit aller auf örtlicher Ebene tätigen Naturschutzorganisationen
- Vertretung des Naturschutzinteresses im weitesten Sinne gegenüber der Verwaltung und der Öffentlichkeit, letzteres begrenzt auf solche Vorgänge, die nicht durch Verwaltungsakt zu behandeln sind
- Beratung der Verwaltung, sonstiger Behörden und Institutionen und der Öffentlichkeit bei der Durchführung von Maßnahmen, soweit dabei Fragen des Naturschutzes betroffen sind
- Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Gemeinde und/oder den Fachausschüssen bei Planungen und Vorentscheidungen über Maßnahmen und Projekte, die Fragen des Ortsnaturschutzes betreffen
- Vertretung der Interessen des Ortsnaturschutzes im Falle von Konflikten oder Widersprüchen zu anderen Rechts-/Fachbereichen
Die/Der Ortsnaturschutzbeauftragte hat das Recht zur Teilnahme an allen Ausschusssitzungen. Ihr/ihm steht ein Rede- bzw. Anhörungsrecht bei Angelegenheiten, die Fragen des Ortsnaturschutzes betreffen oder betreffen können, zu. Die/Der Ortsnaturschutzbeauftragte gibt einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht ab.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 35,00 € gewährt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit der nötigen Sachkenntnis werden gebeten, ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum 01.09.2025 bei der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Bürgermeisterin Frau Ulrike Schmidt, Rathausplatz 1,24558 Henstedt-Ulzburg, einzureichen.
Weitere Auskünfte erteilt die Leiterin des Sachgebietes Grünplanung und Umwelt, Frau Neufert während der Geschäftszeiten unter der Rufnummer 04193/963-450, E-Mail: anne.neufert@h-u.de