Bekanntmachungen

Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaik-Freiflächenanlage)

Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaik-Freiflächenanlage)
hier: Erneute Veröffentlichung des o.a. Planentwurfs gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
 

Gebietsbezeichnung:

  • nördlich der Westerwohlder Straße
  • westlich Heideweg
  • westlich und östlich der A7
  • südlich Kisdorf-Feld

im Ortsteil Ulzburg


Zum o.a. Bauleitplanverfahren sind zusätzliche Gutachten erstellt worden, die Planunterlagen werden deshalb erneut veröffentlicht. 

Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Sitzung am 12.05.2025 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Photovoltaik-Freiflächenanlage) für das oben genannte Gebiet, die Begründung und die dazugehörigen Gutachten werden in der Zeit

vom 10.06.2025 bis zum 11.07.2025

im Internet unter der Bauleitplanung auf der Gemeindehomepage erneut veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im o.a. Zeitraum im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. 

Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor:

(1) Landschaftsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Auszug)
(2) Umweltbericht - Bestandteil der Begründung, Jacob | Fichtner
(3) Artenschutzrechtliche Betrachtung, leguan GmbH
(4) Baugrunduntersuchung, Baugrundlabor Lüneburg GmbH
(5) Blendgutachten, Sonnwinn
(6) Potentialanalyse
(7) Eingegangene Stellungnahmen aus den vorherigen Beteiligungen

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in (2), (5), (7) - in folgenden Stellungnahmen:
    • TenneT TSO GmbH
    • Landesamt für Umwelt
    • Kreis Segeberg
    • Anwohnerin
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Einhaltung des Waldschutzabstandes, mögliche Beeinflussung durch elektrische und magnetische Felder sowie Induktionsströme, Verhinderung der Blendwirkung, Schalldämmungsmaßnahmen, Brandschutz, Trinkwasserleitungen und Löschwasserstellen, keine erheblichen Belästigungen durch Blendwirkungen

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in (2), (3), 7 – in folgenden Stellungnahmen:
    • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
    • Anwohner
    • Anwohnerin
    • Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Begrünung der Fläche, Grundwasserschutz, Berücksichtigung von evtl. Wildquerungen, Artenschutz, angrenzende Sukzessionsflächen, Knickschutz- und Knickerhaltungsmaßnahmen, Gehölzpflanzungen und weitere Kompensationsmaßnahmen, Waldschutzabstand

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in (2), (4), (6), (7) - in folgenden Stellungnahmen:
    • Kreis Segeberg
    • Abwasser-Zweckverband Südholstein
    • Anwohnerin
    • Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgrenzung von Knickschutzstreifen aus den Baugrundstücken, Ableitung des Niederschlagswassers, Schutz der landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie des Grundwassers und des Bodens, Biotopenschutz, Umgang mit evtl. Starkregenereignis, Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in (2), (7) – in folgenden Stellungnahmen:
    • Kreis Segeberg
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: mögliche Flächennutzung durch Viehhaltung, Schaffung von Ausgleichsflächen im Plangebiet

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter

  • finden sich in (2). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: voraussichtlich keine Kultur- und Sachgüter betroffen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

  • finden sich in (1), (2), (4), (6), (7) – in folgenden Stellungnahmen:
    • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
    • Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Aufwertung des Landschaftsbildes, schonender Umgang mit Freiflächen, Flächenprivilegierung, Kompensationsmaßnahmen

Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:

Während des o.a. Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen im Internet unter der Bauleitplanung auf der Gemeindehomepage oder im Rathaus eingesehen werden. Stellungnahmen zum aktuellen Planentwurf reichen Sie bitte per E-Mail an bauleitplanung@h-u.de ein. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes ist einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

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