Bekanntmachungen
Bebauungsplan Nr. 158 „Photovoltaik-Freiflächenanlage“
Gebietsbezeichnung:
- nördlich der Westerwohlder Straße
- westlich Heideweg
- westlich und östlich der A7
- südlich Kisdorf-Feld
im Ortsteil Ulzburg
Zum o.a. Bauleitplanverfahren sind zusätzliche Gutachten erstellt worden, die Bebauungsplanentwürfe werden deshalb erneut veröffentlicht.
Der vom Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg in der Sitzung am 12.05.2025 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 158 „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ für das oben genannte Gebiet, die Begründung und die dazugehörigen Gutachten sind in der Zeit
vom 10.06.2025 bis zum 11.07.2025
im Internet unter der Bauleitplanung auf der Gemeindehomepage erneut veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im o.a. Zeitraum im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.17), während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen (Gutachten, Berichte) liegen zur Einsichtnahme vor:
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Pflanzen und Tiere, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in (2) - (11) - in folgenden Stellungnahmen:
- Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
- Landesamt für Umwelt
- Kreis Segeberg
- Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg
- Autobahn GmbH des Bundes
- TenneT TSO GmbH
- Feuerwehr Henstedt-Ulzburg
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Einhaltung des Waldschutzabstands, mögliche Beeinflussung durch elektrische und magnetische Felder sowie Induktionsströme, Schalldämmungsmaßnahmen, Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie des Grundwassers und des Bodens, Brandschutz, mögliche Nutzung der Fläche durch Viehhaltung, Einhaltung eines Mahdregimes, Trinkwasserleitung und Löschwasserstellen, keine erheblichen Belästigungen durch Blendwirkungen
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere
- finden sich in (1) – (5), (8), (11) – in folgenden Stellungnahmen:
- Naturschutzbund Kisdorfer Wohld e.V.
- Autobahn GmbH des Bundes
- Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Einhaltung des Waldschutzabstandes, Erhaltung der Knickstrukturen, Begrünung der Fläche, Pflanzgebote entlang der Autobahn, Einzäunung der Anlage im Sinne des Artenschutzes, Schaffung von Ausgleichsflächen, Einhaltung eines Mahdregimes, Erfassung von vorhandenen Artengruppen – Vorkommen von Vogelarten, Säugetieren und Fledermäusen, Schutzmaßnahmen für Amphibien und besonders geschützte Wirbeltiere, Ausgleichsmaßnahmen
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- finden sich in (1) – (5), (7), (10), (11) - in folgenden Stellungnahmen:
- Kreis Segeberg
- Naturschutzbund Kisdorfer Wohld e.V.
- Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg
- Abwasser-Zweckverband Südholstein
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ausgrenzung der Knickschutzstreifen aus den Baugrundstücken, Schutz des Grundwassers und des Bodens, Biotopenschutz, Schmutzwasserableitung, Baugrunduntersuchung, Umgang mit evtl. Starkregenereignis, Ableitung des Niederschlagswassers,
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in (2) - (5), (11) – in folgenden Stellungnahmen:
- Kreis Segeberg
- Naturschutzbund Kisdorfer Wohld e.V.
- Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Erhaltung von Knickbeständen, mögliche Flächennutzung durch Viehhaltung, Schaffung von Ausgleichsflächen im Plangebiet, keine weitreichende besondere klimaökologische bzw. bioklimatische Bedeutung, mögliche Luftbelastungen durch die angrenzende BAB 7 sowie deren Zubringer
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter
- finden sich in (2). Hierzu sind keine Stellungnahmen eingegangen.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: voraussichtlich keine Kultur- und Sachgüter betroffen
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in (1) – (7), (11) – in folgenden Stellungnahmen:
- Untere Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Aufwertung des Landschaftsbildes, schonender Umgang mit Freiflächen, Flächenprivilegierung, Kompensationsmaßnahmen
Die diesen Informationen zu Grunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Es sind keine Ausgleichsmaßnahmen auf Flächen außerhalb des Plangebiets erforderlich.
Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:
Während des o.a. Veröffentlichungszeitraums können die veröffentlichten Unterlagen im Internet unter der Bauleitplanung auf der Gemeindehomepage oder im Rathaus eingesehen werden. Stellungnahmen zum aktuellen Planentwurf reichen Sie bitte per E-Mail an bauleitplanung@h-u.de ein. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.