Bekanntmachungen

27. Änderung des Flächennutzungsplanes

27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen)
hier: Einstellung eines eingeleiteten Bauleitplanverfahrens  
 
Der Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (damalige Bezeichnung: Umwelt- und Planungsausschuss) hat in seiner Sitzung am 11.05.2015 beschlossen, die 27. Änderung zum gemeindlichen Flächennutzungsplans für das Gesamtgemeindegebiet aufzustellen. Das Planungsziel war die Untersuchung und Ausweisung von Eignungsflächen für Windenergieanlagen.

Seit dem Aufstellungsbeschluss wurde das Verfahren jedoch nicht weitergeführt. Der aktuelle Regionalplanentwurf des Landes Schleswig-Holstein sieht keine Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in Henstedt-Ulzburg vor. Damit ist das Planungserfordernis entfallen, so dass der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 17.03.2025 beschlossen hat, das Verfahren zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans (Steuerung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen) einzustellen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses zum eingeleiteten und nicht zum Abschluss gebrachten Planverfahren handelt.

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