Bekanntmachungen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 59 "Gewerbegebiet Ulzburg - Kirch-weg/Gutenbergstraße", 16. Änderung (Zielabweichung für REWE-Markt)
hier: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gebietsbezeichnung:
- nördlich und südlich der Gutenbergstraße
- östlich des Kirchwegs
- nördlich und südlich der Heinrich-Sebelien-Straße
- westlich des Möbelhauses und der AKN-Eisenbahntrasse
im Ortsteil Ulzburg
Der Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in seiner Sitzung 18/2023-2028 am 08.12.2025 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für das vorstehend genannte Gebiet zum Bebauungsplan Nr. 59 "Gewerbegebiet Ulzburg - Kirchweg/Gutenbergstraße", 16. Änderung (Zielabweichung für REWE-Markt) durchzuführen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom
12.01.2026 bis zum 13.02.2026
im Internet unter der Bauleitplanung auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der o.a. Auslegungsfrist im Rathaus, in 24568 Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. OG (Zi. 3.16), während der Öffnungszeiten (Mo, Di, Do, Fr von 08:00 – 12:00 und Do. zusätzlich von 14:00 – 18:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren sind diese über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Ihre Beteiligungsmöglichkeiten:
Sie haben somit die Möglichkeit, die Planungsunterlagen zum Bauleitplanverfahren im Rathaus, Zi. 3.16 (3. OG) und auch auf der gemeindlichen Internetseite www.henstedt-ulzburg.de unter der Bauleitplanung einzusehen und Ihre Stellungnahme hierzu schriftlich, zur Niederschrift oder auch per E-Mail an das Planungsbüro, Hr. Diercks – an Marvin.Diercks@ep-stadtplaner.de - abzugeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesnaturschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
