Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Gemeinde

Feststellung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters in die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertreterin Frau Moiken Silberbauer ist am 31. August 2018 verstorben. Frau Silberbauer gehörte der CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Henstedt-Ulzburg an.

Gemäß § 44 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz habe ich festgestellt, dass der Listenbewerber der CDU Herr Folker Brocks, Schweriner Straße 1, 24558 Henstedt-Ulzburg als Gemeindevertreter nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg einzulegen. Die Einspruchsfrist beginnt am 11.10.2018 und endet mit Ablauf des 10.11.2018.

Henstedt-Ulzburg, 01.10.2018

Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter

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