Bekanntmachungen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 06.Mai 2018

Für die Gemeindewahl der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am 06. Mai 2018 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Der Gemeindewahlausschuss hat die Gemeinde in 16 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreiseinteilung ist in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde veröffentlicht worden. In jedem der 16 Wahlkreise ist eine unmittelbare Bewerberin oder ein unmittelbarer Bewerber, ferner sind 15 Listenbewerberinnen oder Listenbewerber zu wählen.

Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Bewerberinnen oder Bewerber (unmittelbare Wahlvorschläge) können einreichen

a) Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien),
b) Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen),
c) Wahlberechtigte.

Listenwahlvorschläge können von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.

Eine politische Partei oder Wählergruppe kann nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt.

Innerhalb eines Wahlgebietes kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.

Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.

Die Wahlvorschläge sind gemäß § 19 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz spätestens bis zum

12. März 2018, 18:00 Uhr,

schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, einzureichen.

Ich empfehle, die Wahlvorschläge so rechtzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können.

Die für das Vorschlagsverfahren erforderlichen amtlichen Vordrucke können bei der

Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1
Zimmer 0.17
24558 Henstedt-Ulzburg

Tel. 04193/963-310
E-Mail: ordnungsamt@h-u.de

angefordert werden.

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