Ausweitung der Tagespflegeförderung - befristet bis zum Ablauf des Kita-Jahres 2015/2016

Seit 01.08.2012 fördert die Gemeinde Henstedt-Ulzburg finanziell die Betreuung von Kindern von 0-3 Jahren in Tagespflegestellen als freiwillige Leistung, um eine Angleichung der Kosten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu erreichen. Die Abrechnung erfolgt durch den Kreis Segeberg. Seit dem 01.08.2013 gewährt auch der Kreis Segeberg, ebenfalls als freiwillige Leistung, eine einkommensunabhängige Ermäßigung.

Aktuell besteht ein Engpass bei der verlängerten Betreuung bis 15:00 Uhr und ganztags im Kindergartenbereich (3-6jährige). Für einige Kinder kann deshalb der Übergang von der Krippen-/ U3-Betreuung bzw. von der Tagespflege in eine Kindergartenbetreuung nicht sofort ab dem 3. Lebensjahr gewährleistet werden.

Wird ein U3-Kind bereits in einer Kindertagesstätte betreut, verbleibt es ggf. dort, bis der Über-gang in eine Kindergartengruppe erfolgen kann. Die Eltern müssen bis dahin die Gebühr für das U3-Betreuungsangebot weiterzahlen. So verhält es sich auch, wenn die Eltern ihr Kind bis zur Aufnahme in einen Kindergarten weiter bei der Tagespflegeperson betreuen lassen.

Aufgrund der besonderen Platzsituation hat die Gemeindevertretung am 14.07.2015 für das laufende Kindergartenjahr und bis zum Ablauf des Kita-Jahres 2015/2016 (31.07.2016) eine Sonderregelung zur Richtlinie der Gemeinde Henstedt-Ulzburg über die Gewährung von Zuschüssen zur Tagespflegebetreuung getroffen. Danach wird der gemeindliche Zuschuss für Kinder, die über das 3. Lebensjahr hinaus in Tagespflege betreut werden, so lange weitergewährt, bis der Übergang in eine Kindergartenbetreuung gewährleistet ist. Der Kreis Segeberg als Abrechnungsstelle wurde über diesen Beschluss informiert, Eltern brauchen selbst keine neuen Anträge zu stellen. Die Fortsetzung der Zuschusszahlung erfolgt in diesen Fällen automatisch.

 

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