Sanierung der Wilstedter Straße ist fast abgeschlossen – diese Neuerungen gelten nun auf der Verkehrsachse

Auf der Wilstedter Straße wurde ein Radschutzstreifen errichtet, der durch eine gestrichelte weiße Linie und Fahrrad-Piktogramme gekennzeichnet ist.

Die Sanierungsarbeiten der Wilstedter Straße sind in den letzten Zügen. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg freut sich, nach Rücksprache mit dem Straßenbaulastträger Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg mitteilen zu können, dass die Straße im Laufe des 14. August für den Verkehr freigegeben werden soll. Kleine Restarbeiten können auch danach noch vorgenommen werden. 

Da die Straßenschäden behoben wurden, entfällt nach der Sanierung nun die Geschwindigkeitsreduzierung und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Im Bereich vor der Paracelsus Klinik sind 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit erlaubt. 

Zudem wurde ein einseitiger Radschutzstreifen errichtet, der im Ausbaukonzept der Wilstedter Straße von Beginn an vorgesehen war. Er ist durch eine gestrichelte weiße Linie und Fahrrad-Piktogramme gekennzeichnet. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und nach Informierung des Planungsausschusses am 18. Mai ist die Verlängerung des Schutzstreifens ab der Norderstedter Straße bis zur Einmündung Hamburger Straße/Ulzburger Straße geplant worden. Aufgrund des begrenzten Platzes gibt es auf der gegenüberliegenden Seite einen Gehweg mit „Radverkehr frei“. Dort können Radelnde selbst entscheiden, ob sie auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren wollen. 

 

Schutzstreifen: Die wichtigsten Regeln für Radelnde im Überblick

Kinder im Alter bis zu acht Jahren sind verpflichtet, auf dem Gehweg zu fahren, auch wenn ein Fahrradschutzstreifen vorhanden ist. Im Alter von acht bis einschließlich zehn Jahren darf selbst entschieden werden, ob der Gehweg oder der Schutzstreifen genutzt wird. Für alle Radfahrenden im Alter ab elf Jahren gilt beim Schutzstreifen dann die Nutzungspflicht.

 

Was für Autofahrende zu beachten ist

Ein Schutzstreifen beinhaltet regulär ein Haltverbot. Die Parktaschen an der Wilstedter Straße können weiterhin genutzt werden. Auch ist das Parken auf der Fahrbahnseite ohne Radschutzstreifen weiterhin nach den allgemeinen Parkregeln der Straßenverkehrsordnung erlaubt.

Der Radschutzstreifen darf von Kraftfahrzeugen grundsätzlich nicht durchgängig befahren werden, sondern ist dem Radverkehr vorbehalten. Laut Straßenverkehrsordnung (Abschnitt 8 Ziffer 22 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2) dürfen Kraftfahrzeuge den Schutzstreifen nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

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