Weitere Mitmacherinnen und Mitmacher gesucht
Bis zum 19. August bewerben und für die Wahl des Seniorenbeirats kandidieren
Einige Bewerbungen sind bereits eingegangen, aber es werden noch weitere engagierte Menschen gesucht, die sich im Seniorenbeirat einbringen wollen. Bis spätestens, 19. August, um 18 Uhr können sich Interessierte bewerben. Die Wahl dieses besonderen Gremiums in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg findet am Dienstag, 27. Oktober statt. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens neun und höchstens 13 möglichst geschlechterparitätisch gewählten Mitgliedern. Sich für die Belange der älteren Generation stark machen, älteren Mitmenschen zuhören und sich aktiv in die Gemeindepolitik einbringen: Das sind drei Kernaufgaben des Seniorenbeirats Henstedt-Ulzburg.
Wählbar sind alle im Jahr 1966 oder früher geborenen Bürgerinnen und Bürger, die in Henstedt-Ulzburg wahlberechtigt sind und seit mindestens 26. Juli 2026 ihren Hauptwohnsitz in Henstedt-Ulzburg haben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllt sein. Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung, Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung, Mitglieder der Ausschüsse und Vorstandsmitglieder der Parteien sowie Wählergemeinschaften auf Orts- und Kreisebene. Für die Wahlvorschläge müssen amtliche Vordrucke verwendet werden, die bei der Gemeinde – Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG, Zimmer 0.02, Telefon: 04193/963-310 oder E-Mail: wahlamt@h-u.de – angefordert werden können.
„Es werden zwei Wahllisten geführt, auf denen jeweils die Kandidatinnen („Frauen“) und Kandidaten („Männer“) aufgeführt sind. Für beide Wahllisten sind bereits Wahlvorschläge eingegangen, so dass die Ausschlussfrist am 19. August um 18 Uhr endet. Die Wahlvorschläge müssen bis zu dieser Frist vollständig ausgefüllt bei uns eingegangen sein“,
sagt Melanie Hamann, die als Sachgebietsleitung „Ordnung“ die Seniorenbeiratswahl organisiert. Wie sie erklärt, findet das vorgeschrieben Briefwahlverfahren nicht statt, wenn nicht mehr als 13 Bewerberinnen oder Bewerber zur Wahl zugelassen werden. In diesem Fall wird die Wahl durch die Gemeindevertretung vorgenommen, wenn die Mindestmitgliederzahl erreicht wird. Andernfalls gilt der Seniorenbeirat als nicht gewählt.
