Wilstedter Straße bekommt einen Radschutzstreifen
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende bekommt die Wilstedter Straße einen einseitigen Radschutzstreifen auf der nördlichen Seite. Nach Beendigung der Asphaltierungsarbeiten auf dem letzten Teilabschnitt des sanierten Bereichs werden die Markierungen auf der gesamten Straße – also auch im nicht erneuerten Bereich von der Kreuzung an der Hamburger Straße bis zu der Kreuzung an der Norderstedter Straße – vorgenommen. Voraussichtlich Ende Juli/Anfang August werden die Arbeiten abgeschlossen sein. Während im Westen der Radschutzstreifen entsteht, wird es im Osten aufgrund des begrenzten Platzes wegen des Naturschutzgebiets einen Gehweg mit „Radverkehr frei“ geben. So können Radfahrende dort selbst entscheiden, ob sie auf dem Gehweg oder auf der Straße fahren wollen.
„Der Radschutzstreifen wurde von Beginn an im Ausbaukonzept zur Sanierung der Wilstedter Straße vorgesehen. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Verlängerung des Schutzstreifens ab der Norderstedter Straße in Richtung Westen geplant worden. Das Prüfergebnis der Straßenverkehrsbehörde wurde dem Planungsausschuss am 18. Mai vorgestellt“,
sagt Colja Peglow. Als Fachbereichsleiter „Ordnung und Soziales“ erinnert er an die wichtigsten Regeln:
„Kinder im Alter bis zu acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, auch wenn ein Schutzstreifen vorhanden ist. Mädchen und Jungen im Alter von acht bis einschließlich zehn Jahren dürfen entscheiden, ob sie den Gehweg befahren oder den Schutzstreifen nutzen. Für alle Radfahrenden im Alter ab elf Jahren herrscht beim Schutzstreifen dann die Nutzungspflicht“,
erklärt er.
„Für Autofahrende gilt: Ein Schutzstreifen beinhaltet regulär ein Halteverbot. Auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich Parktaschen, die natürlich weiterhin genutzt werden können. Auch ist das Parken auf der Fahrbahn in östlicher Fahrtrichtung weiterhin nach den allgemeinen Parkregeln der Straßenverkehrsordnung erlaubt.“
