Mitmacherinnen und Mitmacher gesucht: Jetzt bewerben und für die Wahl des Seniorenbeirats am 27. Oktober kandidieren
Mitgestalten, mitreden, mitbestimmen – das können interessierte Bürgerinnen und Bürger im Seniorenbeirat. Turnusmäßig findet am Dienstag, 27. Oktober, die Wahl für dieses besondere Gremium in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg statt. Nun werden engagierte Menschen gesucht, die sich einbringen wollen. Bis spätestens, 19. August, um 18 Uhr können sich Interessierte bewerben. Der Seniorenbeirat besteht aus mindestens neun und höchstens 13 möglichst geschlechterparitätisch gewählten Mitgliedern.
Sich für die Belange der älteren Generation stark machen, älteren Mitmenschen zuhören und sich aktiv in die Gemeindepolitik einbringen: Das sind drei Kernaufgaben des Seniorenbeirats Henstedt-Ulzburg.
„Der Seniorenbeirat ist das politische Sprachrohr der Seniorinnen und Senioren im Ort und ein wichtiger Hinweisgeber für Politik und Verwaltung“,
sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt.
„Ich freue mich, wenn Sie sich für unser Gemeinwesen einbringen wollen und sich für dieses wichtige Ehrenamt bewerben.“
Um die Suche nach Wahlvorschlägen voran zu bringen, sind die jetzigen Mitglieder des Seniorenbeirats aktiv. Mit einem Informationsstand und einem Gesprächsangebot sind sie an verschiedenen Orten im Gemeindegebiet unterwegs. Am Donnerstag, 23. Juli, stehen sie vom 9.30 bis 12 Uhr beim Ulzburger Wochenmarkt. Am Freitag, 24. Juli, will der Seniorenbeirat von 9.30 bis 12 Uhr bei Kaufland, Gutenbergstraße 7, mit interessierten Menschen ins Gespräch kommen. Bei Edeka, Dammstücken 29-33, macht der Informationsstand am Donnerstag, 30. Juli, von 9.30 bis 12 Uhr Halt. Am Donnerstag, 6. August, gibt es erst von 9.30 bis 12 Uhr bei Rewe in der Schulstraße und dann von 14 bis 16 Uhr beim Rhener Wochenmarkt die Gelegenheit, sich mit den Mitgliedern auszutauschen.
„Wir hoffen, dass wir dabei möglichst viele Menschen für dieses wichtige Ehrenamt begeistern können. Einige von uns wollen sich wieder zur Wahl stellen. Es wäre schön, wenn wir weitere interessierte Mitstreiterinnen und Mitstreiter finden“,
sagt Seniorenbeiratsvorsitzender Uwe Groth.
„Wir haben als Seniorenbeirat seit 2022 viel bewegt und blicken auf ereignisreiche Jahre zurück. Wir haben zahlreiche gut angenommene Informationsveranstaltungen und auch Unterhaltungsmöglichkeiten für ältere Menschen angeboten – und dafür viele positive Rückmeldungen bekommen. Wer sich im Seniorenbeirat engagiert, macht also etwas Sinnvolles und hat dabei auch noch Spaß.“
Wählbar sind alle im Jahr 1966 oder früher geborenen Bürgerinnen und Bürger, die in Henstedt-Ulzburg wahlberechtigt sind und seit mindestens 26. Juli 2026 ihren Hauptwohnsitz in Henstedt-Ulzburg haben. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erfüllt sein. Nicht wählbar sind Mitglieder der Gemeindevertretung, Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung, Mitglieder der Ausschüsse und Vorstandsmitglieder der Parteien sowie Wählergemeinschaften auf Orts- und Kreisebene. Für die Wahlvorschläge müssen amtliche Vordrucke verwendet werden, die ab 20. Juli bei der Gemeinde – Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, EG, Zimmer 0.02, Telefon: 04193/963-310 oder E-Mail: wahlamt@h-u.de – angefordert werden können.
„Die Wahlvorschläge müssen vollständig ausgefüllt bis spätestens 19. August um 18 Uhr bei uns eingegangen sein. Zur rechtzeitigen Beseitigung etwaiger Mängel empfiehlt sich die Abgabe mindestens eine Woche vor dem Abgabetermin“,
sagt Melanie Hamann, die als Sachgebietsleitung „Ordnung“ die Seniorenbeiratswahl organisiert.
„Es werden zwei Wahllisten geführt, auf denen jeweils die Kandidatinnen („Frauen“) und Kandidaten („Männer“) aufgeführt sind. Sind bis zum Stichtag auf einer der beiden Wahllisten keine Wahlvorschläge eingegangen, können sich Interessierte noch innerhalb einer Frist von zwei Wochen, also spätestens bis zum 2. September um 18 Uhr (Ausschlussfrist) bewerben.“
Wie sie erklärt, findet das vorgeschrieben Briefwahlverfahren nicht statt, wenn nicht mehr als 13 Bewerberinnen oder Bewerber zur Wahl zugelassen werden. In diesem Fall wird die Wahl durch die Gemeindevertretung vorgenommen, wenn die Mindestmitgliederzahl erreicht wird. Andernfalls gilt der Seniorenbeirat als nicht gewählt.
