Flammen ohne Reue: So gelingt das Osterfeuer im Einklang mit Mensch und Umwelt in Henstedt-Ulzburg
Es wird langsam Frühling: Die Tage werden länger, die Regale der Supermärkte sind gefüllt mit Osternaschereien und das Osterfest ist nicht mehr weit. Damit rückt auch wieder eine liebgewonnene Tradition in den Fokus: Das Osterfeuer. Damit das Lodern der Flammen ein schönes Erlebnis für alle bleibt und weder Mensch noch Natur gefährdet werden, erinnert die Gemeinde Henstedt-Ulzburg an die wichtigsten Regeln für das Brauchtumsfeuer.
Brauchtum statt Abfallentsorgung
Ein Osterfeuer dient der Geselligkeit, nicht der Entsorgung von Gartenabfällen.
„Erlaubt ist ausschließlich trockenes, unbehandeltes Holz“,
betont Mandy Herrde vom Ordnungsamt.
„Frischer Grünschnitt, Laub oder gar behandeltes Holz haben im Feuer nichts zu suchen. Sie verursachen gefährlichen Qualm und schaden der Gesundheit.“
Wer Abfälle verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Sicherheit und Naturschutz gehen vor
Damit kleine Tiere wie Igel oder Vögel, die im Holzstapel Schutz suchen, nicht zu Schaden kommen, gibt es eine wichtige Regel:
„Das Brennmaterial darf erst am Tag des Entzündens aufgeschichtet oder muss kurz vorher komplett umgeschichtet werden“,
erklärt sie.
„Für die Sicherheit der Nachbarschaft gelten zudem klare Abstände: 100 Meter zu Gebäuden – bei Reetdachhäusern sind es mindestens 200 Meter – und 200 bis 300 Meter zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien.“
Bei anhaltender Trockenheit, starkem Wind oder bei austauscharmer Witterung darf kein Feuer entzündet werden. Außerdem müssen Löschmittel wie zum Beispiel Wasser, Sand oder ein Feuerlöscher bereitgehalten und die Feuerstelle muss fortwährend beaufsichtigt werden, bis die Glut erloschen ist.
Bis einschließlich 27. März: Anmeldung leichtgemacht
Wer ein Osterfeuer plant, muss dies rechtzeitig beim Ordnungsamt anmelden.
„Die Feuerwehr ist die falsche Ansprechstelle für die Anmeldung, Sie wird aber von uns über alle genehmigten Feuer informiert“,
klärt Mandy Herrde auf.
„Bei Missachtung der Vorgaben können neben einem Abbrennverbot auch die Kosten für den gegebenenfalls erforderlichen Einsatz der Feuerwehr auferlegt werden.“
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nicht angemeldete Osterfeuer mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Antragsformulare liegen im Rathaus, Zimmer 0.03, während der Öffnungszeiten aus oder können auf der Website der Gemeinde unter Formulare heruntergeladen werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt zehn Euro. Weitere Informationen sind bei Mandy Herrde unter der Telefonnummer 01493-963313 erhältlich.
Letzter Annahmetag für den Antrag auf ein Osterfeuer ist am Freitag 27. März 2026. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.
