Schaffung eines neuen Lern- und Erfahrungsortes für Kinder: Informationen zum Stand der Offenen Ganztagsbetreuung
Ab dem 1. August dieses Jahres gilt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern – bedarfsunabhängig an fünf Tagen in der Woche im Umfang von acht Zeitstunden, in denen die Unterrichtszeit enthalten ist. Dieser gilt für Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen werden. In den Folgejahren wird der Anspruch stufenweise um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 ist für alle vier Jahrgangsstufen eine Ganztagsbetreuung anzubieten. So lauten die rechtlichen Grundlagen für die Offene Ganztagsbetreuung, aber wie wird dieser Anspruch aller Eltern mit Grundschulkindern in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg umgesetzt und wie ist der aktuelle Stand?
„Vielfältig, inklusiv und bunt – so soll die Offene Ganztagsbetreuung in unserer Gemeinde werden. In unserer Rahmenkonzeption haben wir festgelegt, wie wir den Ganztagsausbau zur Erhöhung der Bildungschancen aller Kinder nutzen wollen. Unser Leitziel ist es, einen Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit, Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu leisten und allen Kindern die Entfaltung ihrer Potentiale zu ermöglichen. Und natürlich ist die Offene Ganztagsbetreuung auch äußerst wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“,
sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt.
„Die Schulkindbetreuung hat einen großen Stellenwert in Henstedt-Ulzburg. Die Politik hat bereits einige wichtige Beschlüsse zur Umsetzung getroffen, die qualitative Standards setzen und den Henstedt-Ulzburger Kindern gute ganztägige Lern- und Erfahrungssorte in den vier Grundschulen ermöglichen werden. Das ist wichtig, denn einige Kinder werden bis zu acht Stunden oder mehr in der Schule verbringen, was einem ganzen Arbeitstag entspricht. Dank der politischen Entscheidungen können sich unsere Schulkinder auf eine qualitativ gute Betreuung in multifunktional eingerichteten Räumlichkeiten freuen.“
Für die Schaffung dieser neuen Lern- und Begegnungsorte sind an allen Grundschulstandorten in Henstedt-Ulzburg bauliche Maßnahmen geplant.
„Mit Unterstützung einer Schulbauberatung wurde ermittelt, welche zusätzlichen Flächen es braucht, damit unsere Kinder ein gesundes Mittagessen erhalten, lernen, spielen, ihren individuellen Interessen nachgehen und sich wohlfühlen können. Die daraus resultierenden Raumprogramme wurden politisch beschlossen und sollen über An- und Umbauten an die Schulgebäude realisiert werden. Die baulichen Maßnahmen befinden sich in der Planung und sollen nach aktuellem Stand an allen vier Standorten bis 2032 umgesetzt sein“,
so die Bürgermeisterin.
„Bis dahin werden an allen Grundschulen Container zur Verfügung gestellt, in denen sich die Kinder auch in der Übergangszeit wohlfühlen können.“
Mit der pädagogischen Umsetzung der Offenen Ganztagsbetreuung haben die politischen Gremien den Eigenbetrieb der Gemeinde Henstedt-Ulzburg betraut, der auch heute schon alle Horteinrichtungen in der Gemeinde führt. Im Zuge dessen wurde der Firmenname auf Eigenbetrieb Kinderbetreuung Henstedt-Ulzburg geändert. Dieser arbeitet mit der Gemeindeverwaltung Hand in Hand, um bis zum Start des Schuljahrs 2026/2027 die Betreuung gemäß Rechtsanspruch für die 1. Klassen gewährleisten zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, steht der Eigenbetrieb Kinderbetreuung HU zudem im engen Austausch mit den vier Grundschulen. So wurde eine gemeinsame Rahmenkonzeption erarbeitet.
„Die Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen ist mitunter herausfordernd, im Ergebnis aber zielführend und sehr erfolgreich“,
erklärt Jan Schmeling als pädagogischer Leiter des Eigenbetriebs Kinderbetreuung HU.
„Es wurde hier die Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit gelegt. Alle freuen sich auf die neuen gemeinsamen Aufgaben.“
Sämtliche Planungen sind darauf ausgerichtet, die Kinder außerhalb der regulären Schulzeit im gesamten Schuljahr inklusive der Ferien betreuen zu können.
„Auch, wenn die Inanspruchnahme der Angebote freiwillig ist, freuen sich die Teams in den Einrichtungen, wenn möglichst viele Kinder kommen“,
so Jan Schmeling.
„Die Personensorgeberechtigten werden in Kürze ein Informationsschreiben und eine Abfrage des Betreuungswunsches vom Eigenbetrieb Kinderbetreuung HU erhalten. Eine parallele Anmeldung für den Offenen Ganztag im KiTa-Portal ist nicht erforderlich. Es wird ein nahtloser Übergang vom Kindergarten in den Offenen Ganztag gewährleistet. Nähere Informationen bezüglich der Kosten, der Betreuungs- und Schließzeiten erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.“
Wichtig ist Jan Schmeling zudem:
„Auch die Kinder der dann 2. bis 4. Klassen fallen natürlich nicht ‚hintenüber‘, sondern behalten ihre Plätze. Für sie bleiben die Strukturen der Horte und des Offenen Ganztags der Olzeborchschule im Schuljahr 2026/2027 weiterhin bestehen.“
Die verbindliche Anmeldung soll im Mai erfolgen. Weitere Informationen dazu werden rechtzeitig bekanntgegeben.
