Wahl des 13. Kinder- und Jugendparlaments am 20. November – Bewerbungen bis zum 17. Oktober möglich

Einladung zum Mitmachen und Mitgestalten: Junge Menschen sind dazu aufgerufen, sich für die Wahl des 13. Kinder- und Jugendparlaments (KiJuPa) aufzustellen. Mit dem Gremium werden in Henstedt-Ulzburg die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in den Fokus gerückt. Die Mitglieder des KiJuPa dürfen sich in allen Ausschüssen sowie der Gemeindevertretung zu Wort melden und haben zudem das Recht, Anträge zu stellen. Interessierte Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Bewerbung bis zum 17. Oktober schriftlich mit Bild bei der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Sachgebiet Kinder und Jugend, Zimmer B.04 (Anbau des Rathauses), einreichen oder per E-Mail an kinder-jugend@henstedt-ulzburg.de senden.
„Für die Bewerbung steht ein entsprechender Vordruck unter www.kijupa-h-u.de zur Verfügung“,
erklärt Katja Bock, die seit dem 15. Juni 2025 in der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg tätig ist und die Betreuung des KiJuPa verantwortet.
„Alle eingegangenen Bewerbungen werden anschließend per Aushang veröffentlicht sowie auf den Internetseiten der Gemeinde und des KiJuPa zur Einsicht gestellt.“
Katja Bock steht den Kindern und Jugendlichen bei ihren Anliegen und Interessen für die Beteiligung in der Gemeinde als Ansprechpartnerin zur Verfügung und organisiert die Neuwahl des KiJuPa.
Die Wahl zum 13. KiJuPa findet am Donnerstag, 20. November, als direkte Stimmabgabe vormittags in den weiterführenden Schulen – der Olzeborchschule, der Gemeinschaftsschule Rhen und dem Alstergymnasium – statt. Die Wahlberechtigten, die keine der genannten Schulen besuchen, können ihre Stimme während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, Raum B.06 abgeben. Die Auszählung der Stimmen erfolgt unmittelbar nach Schließung der Wahllokale am 20. November. Die offizielle Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt am Freitag, 21. November, um 14 Uhr im Ratssaal.
„Für die Bewerbung zugelassen und wahlberechtigt sind alle Kinder sowie Jugendlichen im Alter von zwölf bis einschließlich 19 Jahren mit Hauptwohnsitz in Henstedt-Ulzburg. Der Stichtag für die Wohnsitzvoraussetzung ist der 9. Oktober 2025“,
erklärt Katja Bock.
„Pro angefangene 100 Wahlberechtigte wird ein Mitglied in das KiJuPa gewählt. Die Mindestmitgliederzahl beträgt gemäß Satzung mindestens elf Personen.“
Für weitere Rückfragen zur KiJuPa-Wahl steht Katja Bock gern per Telefon unter 04193-963 226 zur Verfügung.