Landesregierung überarbeitet Regionalpläne – was bedeutet das für Henstedt-Ulzburg?

Die Landesregierung Schleswig-Holstein überarbeitet derzeit die Regionalpläne für die drei Planungsräume des Landes. Darunter befindet sich auch der Planungsraum III, in dem die Gemeinde Henstedt-Ulzburg liegt. Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt.

Die Gemeindeverwaltung wurde bei der Neuaufstellung der Regionalpläne beteiligt und hat die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme wahrgenommen. Wie bereits in der Beteiligung 2023 hat die Verwaltung zusammen mit den in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen eine Stellungnahme erarbeitet. Der Planungsausschuss hat diese mehrheitlich beschlossen.

„Erfreulicherweise wurde die zum ersten Entwurf entfallene Grünzäsur zwischen Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen im zweiten Entwurf wiederhergestellt“,

erklärt Bianca Lwila, Sachgebietsleitung „Ortsplanung und Gemeindeentwicklung“.

„Damit wird wie bisher der Biotopverbund gestärkt und eine dauerhafte Trennung der Siedlungsflächen weiterhin beibehalten.“

Wie sie erklärt, wurde im neuen Entwurf auch zeichnerisch die Darstellung der Siedlungsachsenabgrenzung im Ortsteil Rhen geändert.

„Für diejenigen, die sich mit dem Entwurf des Regionalplans bereits beschäftigt haben, zur Erklärung: Die Abgrenzung wurde deutlich näher an den gesamten Siedlungskörper herangerückt und ist nicht flurstücksgenau. Gleichzeitig wurde neu definiert, dass zukünftig die äußere Linie der Siedlungsabgrenzung als feste Abgrenzungslinie verwendet wird. Bisher galt für alle Kommunen die innere Linie“,

so Bianca Lwila.

„Wichtig für alle: Die Veränderung der Darstellung der Siedlungsachse bedeutet keine inhaltliche Änderung gegenüber den Darstellungen des ursprünglichen Regionalplans I von 1998.  Wer ein Grundstück besitzt, muss sich also wegen der Überarbeitung der Regionalpläne nicht sorgen. Denn es erfolgen keine Eingriffe in bestehende Eigentumsverhältnisse, Baurechte und in rechtskräftige Bebauungspläne. Die rechtskräftigen Bebauungspläne Nummer 117 ‘Östlich An der Alsterquelle‚ sowie Nummer 41 ‘Südlich An der Alsterquelle‚ behalten auch nach Abschluss der Regionalplanung ihre Gültigkeit. Eine Änderung bedarf eines transparenten Bauleitplanverfahrens und der Zustimmung der Gemeindevertretung.“

Bei Fragen zu konkreten Bauvorhaben können sich Bürgerinnen und Bürger während der Öffnungszeiten des Rathauses oder per E-Mail an ortsplanung@henstedt-ulzburg.de an das Sachgebiet Ortsplanung, Gemeindeentwicklung in der Gemeindeverwaltung wenden.

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