Einsatz von Streusalz auch für Privatpersonen freigegeben

Die Schneefälle der vergangenen Tage haben die Gemeinde Henstedt-Ulzburg in eine schöne Winterlandschaft verwandelt. Die verschneiten Straßen und Wege, die wechselnden Temperaturen und die damit verbundene überfrierende Glätte und der weiter angekündigte Neuschnee bergen aber auch viele Gefahren. So stellen sich auch immer mehr Probleme bei der Umsetzung der Räum- und Streupflichten ein, um sichere Wege für alle Bürgerinnen und Bürger herzustellen. Laut der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 22. Juni 2011 sind die zu räumenden Flächen bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Diese ist auf der gemeindlichen Homepage unter „Reinigung der öffentlichen Straßen“ zu finden.

„Der Einsatz von Streusalz oder anderen tauenden Stoffen ist ausschließlich in besonderen klimatischen Ausnahmefällen gestattet, in denen durch Einsatz abstumpfender Mittel keine hinreichende Streuwirkung erzielt werden kann. Aufgrund der derzeitigen Wetterlage und -prognosen wird von uns eine solche Ausnahmesituation zum derzeitigen Zeitpunkt erkannt. Deswegen ist der Einsatz von tauenden Streumitteln – wie zum Beispiel Streusalz – ab sofort auch für Privatpersonen freigegeben“,

sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt.

„Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern für ihren Einsatz für sichere Wege in unserer Gemeinde. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.“

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