Wahlhelfende für die Europawahl am 9. Juni gesucht

Wahlhelfende für die Europawahl 2024 gesucht

Am 9. Juni findet die Europawahl statt. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist bei der Umsetzung der Wahl auf die Mithilfe der Bürger:innen als ehrenamtliche Wahlhelfende angewiesen.

Am Tag der Wahl werden die Wahlhelfenden in einem der 17 Wahllokale im Gemeindegebiet Henstedt-Ulzburg oder in einem der sechs Briefwahlbezirke im Rathaus der Gemeinde eingesetzt. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jedes Wahllokal ist mit einem Team von acht Wahlhelfenden (einem Wahlvorstand, einem stellvertretenden Wahlvorstand, einer Schriftführung, einer stellvertretenden Schriftführung und vier Beisitzenden) bestückt. Eine Hälfte des Wahlvorstands besetzt das Lokal von morgens bis mittags, die andere Hälfte übernimmt bis zur Schließung des Wahllokals. Im Anschluss zählt der gesamte Wahlvorstand die Stimmzettel gemeinsam aus.

Die Aufgaben am Wahlsonntag sind im Wesentlichen, die Wahlberechtigung zu prüfen, die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anzubringen, die Stimmzettel auszugeben, die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen, den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen sowie schließlich ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen.

Wer Interesse hat, am 9. Juni in einem Wahlvorstand mitzuwirken, der meldet sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Henstedt-Ulzburg bei Melanie Hamann telefonisch unter  04193-963310,  per E-Mail an wahlamt@h-u.de oder direkt über das unten stehende Formular an.

Insbesondere werden Personen, die bereits Erfahrungen bei Wahlen gesammelt haben und bereit sind, einen Posten als Wahlvorstand oder Schriftführung zu übernehmen, benötigt. Aber auch Beisitzende sind gerne willkommen.

Als Wahlhelfende dürfen bei der Europawahl 2024 erstmals alle Personen eingesetzt werden, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Gemeinde zahlt Wahlhelfenden je Wahltag eine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld, dieses variiert je nach Funktion im Wahlvorstand zwischen 40 Euro und 60 Euro.

Das Erfrischungsgeld staffelt sich wie folgt:

 In den Urnenwahlbezirken

  • 60 Euro für Wahlvorstand
  • 60 Euro für stellvertretenden Wahlvorstand
  • 55 Euro für Schriftführung
  • 55 Euro für stellvertretende Schriftführung
  • 50 Euro für Beisitzende

 und

 in den Briefwahlbezirken

  • 50 Euro für Wahlvorstand
  • 50 Euro für stellvertretenden Wahlvorstand
  • 45 Euro für Schriftführung
  • 45 Euro für stellvertretende Schriftführung
  • 40 Euro für Beisitzende

„Unser politisches System lebt davon, dass sich Menschen engagieren“,

sagt Bürgermeisterin Ulrike Schmidt.

„Nutzen Sie die Möglichkeit, Demokratie hautnah zu erleben und unterstützen Sie uns als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Umsetzung der Europawahl!“

Meldung als Wahlhelferin / Wahlhelfer

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Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

 

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